Teure Jacke weg, nach Restaurant Besuch! Was tun?
Hallo zusammen!
Gestern Abend, war ich mit meiner Frau in einem Restaurant. Unsere Jacken hängten wir, an der Garderobe auf. Das Lokal war brechend voll, und dementsprechend viele Mäntel hingen auch an der Garderobe**. Ein Schild: "Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen", gab es nicht."**
Als wir nach dem Essen gehen wollten, war meine Jacke weg. Eine ziemlich gute Gore-Tex Jacke. Ich habe eben noch mal den Wirt angerufen, und es ist auch keine Jacke hängen geblieben, und keiner hat sich gemeldet, der die Jacke fälschlicherweise mitgenommen hat.
Ich weis, der Wirt kann nichts dafür, und er war auch sehr freundlich, und zum nächsten Essen, hat er uns eingeladen. Ich will da auch jetzt kein "Fass" aufmachen.
Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus. Könnte ich Ansprüche an den Wirt geltend machen? Auch vielleicht, wegen dem fehlenden Schild, über den Haftungsausschluss?
Vielen Dank im voraus!
Liebe Grüße :-)
11 Antworten
Für die Gaderobe muß nur gehaftet werden, wenn du gezwungen bist, deine Kleidung da aufzuhängen. Hast du die Wahl, sie da hinzuhängen, oder an deinen Stuhl zu legen, so trägst du die alleinige Verantwortung. Also, solange der Gastwirt nicht verlangt hat, die Jacke an die Gaderobe zu hängen, bist du alleine verantwortlich.
Danke fürs Sternchen :-)
Hallo, Du bist für Deine Jacke selbst verantwortlich. Keiner passt auf Deine Sachen auf. Ist ja eigentlich auch logisch. Nimm das kostenlose Essen an. So hast Du wenigstens etwas bekommen. Viel Spaß beim Essen.
Danke! Aber trotzdem alles sehr verwirrend. Hier gibt es dazu unterschiedliche Meinungen, und im Netz, finde ich sogar sich widersprechende Gerichtsurteile. Keiner weis bescheid. :-(
Hierzu : § 690 BGB " Haftung bei unentgeldlicher Verwahrung " und siehe da, der Wirt haftet. Das Schild ist völlig bedeutungslos. Der Wirt lkann seine Haftung durch dieses Schild nicht ausschließen.
Falsche Paragraph. Der bezieht sich auf unendgeltliche Aufbewahrung. Dies bedeutet, die Jacke hätte in Gewahrsam genommen werden müssen. Eine vorhandende Gaderobe ist keine Aufbewahrung, sondrn ein Angebot zur Lagerung
Es ist eine zentrale Garderobe, direkt am Eingang des Restaurants. Man wird aufgefordert, seine Jacke aufzuhängen.
Aufgefordert ist nicht gleich gezwungen. Hat er dir dies als alleinige Möglichkeit gelassen, oder durftest du die Jacke auch mit an den Tisch nehmen?
Ich bin 1,85m groß, und wiege 100kg. Wer sollte mich dazu zwingen? :-))
Spaß beiseite... Natürlich hätte ich auch die Freiheit gehabt, die Jacke mit zum Tisch zu nehmen.
§ 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung
Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Kannst du mir den Satz mal auf Deutsch erklären?
Diese Schilder gelten nur als Hinweis für diejenigen, die es nicht selber wissen. Denn es besteht grundsätzlich erst mal keine Haftung von Seiten des Wirts. Dies hat der BGH auch schon in einem Urteil bestätigt.
Haften tust Du ganz alleine und Ansprüche kannst Du nicht geltend machen.
Das einzige was Du machen kannst, ist Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt zu erstatten. Mehr kannst Du nicht machen.
.So Diverse Meinung , Ich kann doch nicht Verlangen das der Wirt Aufpasst was die Gäste beim Eingang und Ausgang tragen
www.ra-kotz.de/rechte_im_restaurant.htm
Wer haftet für Ihre Garderobe? In den meisten Lokalitäten hängen die bekannten Schilder: „Für Garderobe wird nicht gehaftet“. Dies entlastet den Gastwirt jedoch nicht. Wird z.B. Ihr Mantel gestohlen, haftet der Wirt gem. § 701 BGB, wenn dieser oder ein Kellner den Mantel weggebracht haben und die Garderobe vom Gastraum aus nicht einsehbar war. Hing Ihre Garderobe jedoch in Ihrem Blickfeld, so hätten Sie selbst auf diese aufpassen müssen. Der Gastwirt haftet auch für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung anderer Dinge, die der Gast bei sich führt: z.B. für Kleider, Uhr, Brieftaschen und Schmuck (siehe auch Punkt 4).
www.focus.de/finanzen/recht/tid.../verbraucher_aid_229962.html
Im Restaurant oder in der Disco gehören die Schilder zur Grundausstattung: „Für Garderobe keine Haftung“. Im Recht sind Wirt und Discobetreiber deshalb noch lange nicht. Selbst wenn sie ein Schild aufhängen, müssen sie in vielen Fällen für kaputte oder verschwundene Kleidung haften.
Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes Risiko trägt der Gast Wenn im Restaurant der Mantel verschwindet, haftet ein Gastwirt dafür regelmäßig nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gilt selbst dann, wenn der Kellner den Mantel an der Garderobe aufgehängt hat. Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint und der Gastwirt darauf besteht, dass der Mantel dort hingehängt wird.
Stimmt nicht, siehe den hier geposteten Link zum BGH Urteil.
In dem Fall ist §690 BGB nicht anwendbar, da die Jacke NICHT in Verwahrung gegeben wurde.
Eine einfache Garderobe stellt keine Verwahrung dar. Anders ist dies, bei zentralen Garderoben, wie z.B. in der Oper, im Theater, in der Disko usw. Da gilt §690, aber sowas gibt es in Restaurants und Co. in der Regel nicht!