Kündigung der Arbeit wegen YouTube Videos?
Ist mir vorhin eingefallen und wollte euch mal fragen, was ihr davon hält.
Angenommen ein Arbeitnehmer ladet in der Woche auf YouTube täglich 1 oder 2 Videos hoch, in dem über jegliche Themen aller Art - sachlich und ohne Beleidigungen - philosophiert, thematisiert und in der Kommentarsektion mit den Abonnenten und Nicht-Abonnenten diskutiert wird, darunter auch über emotionale, und verpönte Themen die nach der Ansicht der Person sehr wichtig sind. Von ein paar Abonnenten wird es zu hunderten, tausenden, zehntausenden und anschließend hunderttausenden. Die Person wird öffentlich bekannt und es entstehen in der Öffentlichkeit sowie in den Talkshows Diskussionen. Die Person bekommt viel Kritik, als auch viel Unterstützung.
Hätte der Arbeitgeber dann das Recht die Person zu kündigen wegen solch einem privaten Angelegenheit?
5 Antworten
Wenn Du keine Betriebsgeheimnisse verräts oder schlecht über die Arbeit redest, dann bist Du da ziemlich safe!
Aber: Wenn Du Millionen Klicks hast und mit denen Einnahmen (Geld) generierst, dann brauchst Du dafür ein Gewerbe. DAS musst Du dann mit dem Chef absprechen, weil Du dann Arbeitnehmer und Selbständiger bist!
kommt drauf an in wie weit diese private Angelegenheit den Job irgendwie beeinträchtigt oder beeinflusst. Nur weil es dem Chef nicht gefällt kann er dies nicht als Kündigungsgrund angeben. Allerdings, wer einmal in den Fokus des Chefs gerutscht ist wegen so was und der Chef einen los werden will, dann schafft der Chef das auch.
Solange es der Firma nicht schadet, wird dem AN auch nichts passieren.
Gruß
Sofern die Arbeit nicht davon betroffen ist ist das kein Problem.
Es gibt ein paar Faktoren die hier tatsächlich zu einem "Ja" führen können.
Generell ist in vielen Verträgen festgehalten dass eine Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber mitzuteilen ist. Spätestens wenn man YouTube-Videos monetarisiert ist dies eine Nebenbeschäftigung. Das verschweigen wäre mindestens abmahnfähig.
Gerade YouTube-Monetarisierung stellt gleich nochmal ne Sonderrolle dar. Denn dies erfordert eine Gewerbeanmeldung. Und dass man ein eigenes Gewerbe betreibt und neben der Tätigkeit als Arbeitnehmer auch selbstständig ist, gehört schon bürokratisch zu den zu klärenden Grundlagen.
Interessenkonflikte sind dann ein Thema, wenn Du in der gleichen "Branche / Interessengruppe" wirkst und damit in gleich welcher Form in Wettbewerb zu deinem Arbeitgeber stehen könntest.
Als Person des öffentlichen Lebens hat dein Auftreteten auch eine Auswirkung auf dein Umfeld. Ist dein Image nicht mit dem deines Arbeitgebers vereinbar kann dies tatsächlich ein Grund sein das Geschäftsverhältnis zu beenden. Immerhin können Kunden, Geschäftspartner und "Fans" dich und deinen Arbeitgeber wiedererkennen und sinngemäß in einen Topf werfen.
In der Praxis werden die wenigsten Konstellationen wirklich eine Kündigung bedeuten. Aber mit Schwierigkeiten muss man gerade als kontroverse Person immer rechnen.