Darf Abmahnung eine Beförderung verhindern?
Hallo,
ich habe diese Woche von der Geschäftsführung eine Abmahnung erhalten (habe meinen USB-Stick an den Arbeits-PC angeschlossen und habe es billigend hingenommen, dass ich das gesamte KIS mit Viren verseuche usw. :-/ dumm gelaufen. Der Geschäftsführer war super stinkig, weil Viren ja auch Daten ausspähen können..im KH nicht so witzig). Ich hatte mich letzten Monat auf einer höhere Stelle, die intern ausgeschrieben wurde, beworben und staunte nicht schlecht, als - trotz Abmahnung - heute die Einladung zum Vorstellungsgespräch im Kasten lag. Nun denk ich mir, dass zu Zeiten der Entscheidung, dass ich für die Stelle geeignet sein könnte, noch keine Abmahnung in der Personalakte lag! Meine Frage: Kann auf Grund der Abmahnung (die ja meine Arbeitsqualität und Qualifikationen nicht mindert) mir die Stelle verwehrt werden? Das letzte Veto hat ja immerhin die GF! Besser gefragt: dürfte das ein Grund für eine Ablehnung sein? Vielen Dank
7 Antworten
Das dürfte in der Tat ein Grund sein, denn die Abmahnung bzw. der Grund dafür mindert das Vertrauen in Dich - gerade, wenn Du Dich auf eine höhere Position beworben hast.
Ja, das kann ein Grund sein.
Gerade dein Fehlverhalten zeigt doch deutlich, dass du kein Verantwortungsgefühl hast und nicht in der Lage bist, vorher über dein Tun und die Konsequenzen nachzudenken. Ich hoffe sehr, dass deine Beförderung abgelehnt wird und du noch eine ganze Zeit darauf warten musst. Grund genug für die Ablehnung besteht nach der Abmahnung auf jeden Fall.
Allein weil du bei Kritik sofort so biestig wirst, verdienst du keine Beförderung. Wer mit IT arbeitet, muss fähig sein, die Grundregeln zu beherrschen. Das gehört eben zu deinem Job.
Ich finde Flintsch hat recht.
Du weisst, wie man einen PC bedient, du weisst, wie man Programme, Musik, Bilder usw. auf einen USB-Stick abspeichert, du weisst wie man im Internet surft... aber neiiiin, von den Gefahren, die von Programmen, Bildern etc. ausgehen, die man sich irgendwo mal runtergeladen hat, hast du ja noch niiiiiie gehört. Gehst du auch sonst so blind und taub für alle Sachen, die dir nicht gefallen, durchs Leben? Dass dein Verantwortungsbewusstsein nicht besonders stark ausgeprägt ist, beweisen deine Frage und die Reaktion auf meine Antwort. Aber ist ja alles sowas von sch...egal. Schließlich machen es ja alle anderen Kolleginen auch, wieso solltest du da die Einzige sein, die mal vorher zum Nachdenken anfängt.
Du solltest Dich entschuldigen, wenn Du etwas fasch gemacht hast und bist wegen der Abmahnung berechtigt eine Stellungnahme abzugeben, die dann in die Personalakte abgeheftet werden muss.
Falls Du schriftlich erklärst, dass Dein USB Stick mit vierenscanner geprüft wurde, dann hast Du eine Egründung abgegeben, warum Du das Netz der Firma nicht beeinträchtigen wolltest.
Ein einmaliger Versto hat für eine Beförderung sowieso keine Relevanz.
Alles Gute
Habe mich natürlich entschuldigt und die GF hat diese auch angenommen. Als Teamleiterin habe ich auch ein Gespräch mit meinen Kollegen geführt und die ganze Situation besprochen,
Meiner Meinung nach könnte das schon ein Grund sein die Beförderung abzulehnen. Wie du sagst, das letzte Wort hat die GF. Zumindest kannst du dir für das Gespräch schon mal eine gute Entschuldigung einfallen lassen.
Spinnst du!? danach kannst DU beurteilen, dass mir eine Beförderung nicht zusteht, weil ich etwas gemacht habe, dass hier alle ständig tun? Du weißt ja nicht mal worum es geht..Vermutlich wurdest du bei Beförderungen öfter mal übergangen und bist deshalb diesbzgl. so missgönnend. Ich werde es sicher nicht wieder tun, aber nach dem Gespräch gab es im Intranet eine Mitteilung, die darüber aufklärt, was USB-Sticks für Schaden auslösen können, denn wirklich bewusst war das hier niemanden... Wir sind ja keine IT-Profis, sondern Krankenschwerstern!