Sind Reflektoren und Licht am Fahrrad Pflicht?

5 Antworten

Lichttechnik: Das Fahrrad muss gemäß § 67 StVZO einen nach vorn wirkenden Scheinwerfer mit weißem Licht besitzen, der so montiert werden muss, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann und der nicht verdeckt wird. Zudem wird eine Schlussleuchte mit rotem Licht benötigt. Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein, zu ihrem Betrieb ist ein Dynamo (Nennleistung von mindestens 3 W, Nennspannung mindestens 6 V) zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich zum Dynamo ist batteriebetriebenes Licht zulässig; dieses allein kann den Dynamo allerdings nicht ersetzen. Reflektoren: Ein nach vorne wirkender, weißer Reflektor ist ebenso Pflicht wie mindestens ein nach hinten wirkender, roter Reflektor. Zudem ist ein mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneter roter Großflächen-Reflektor Pflicht, der auch mit der Schlussleuchte zusammen in einem Gerät vereinigt sein darf. Auch die Fahrradpedalen müssen mit nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Reflektoren ausgestattet sein. Vorder- und Hinterrad müssen zwei um 180° versetzt angebrachte, seitlich wirkende gelbe Reflektoren oder einen ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen aufweisen (§ 67 Abs. 6, 7)

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-fahrradfahrer/welche-ausstattung-benoetigt-ein-fahrrad-im-strassenverkehr-nach-der-stvo.html

Quiddy  27.05.2014, 15:29

Mit einer kleinen Einschränkung. Es hat sich vor einiger Zeit etwas geändert: Ein rein Akku- oder Batteriebetriebenes Licht darf den Dynamo komplett ersetzen. Dieses Licht muss aber auch JEDERZEIT betriebsbereit sein, also auch am Tage, daher empfehle ich trotzdem, niemals auf das Dynamolicht zu verzichten.

Ja, das musst du beides haben. Das ist Pflicht.

Ja, das ist Pflicht.

Ja ist definitiv Pflicht um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen!