Chef will Geld vom Lohn abziehen
Hallo Ich arbeite in einem Betonwerk wo Kleinkläranlagen hergestellt werden. Da ab und zu auch mal ein Betonelement zu Bruch geht, will mein Chef uns was vom Lohn abziehen, darf der dass? Und unsere Stapler sind ihm auch zu dreckig, obwohl ich die Regelmäßig abkärchere sehen sie nach 15 min Arbeit wieder genauso dreckig aus wie vorher, deshalb will mein Chef dass wir Samstags unentgeltlich zum saubermachen kommen, muß ich dahin?
7 Antworten
Dein Chef darf nichts vom Lohn abziehen. Die Arbeitnehmerhaftung ist im BGB § 619a geregelt. Danach muss der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit keinen Schadensersatz leisten. Dein Chef wird ja wohl wissen, dass es immer wieder mal zu solchen Vorfällen kommt und das auch im Arbeitsleben völlig normal ist.
Was die Samstagsarbeit angeht: Wenn der Chef die Arbeit am Samstag anordnet muss er sie auch bezahlen. Wenn die Arbeitsbedingungen so sind dass die Geräte/Fahrzeuge immer verschmutzt werden, kann er die AN nicht dafür verantwortlich machen.
Sind im Arbeitsvertrag Überstunden bzw. Samstagsarbeit vereinbart? Wenn nicht, brauchst Du nicht hin. Unentgeltlich schon gar nicht.
Danke für's Sternchen
Dass das Arbeitsmittel oder Material sauber und ordentlich behandelt wird ist Pflicht des Arbeitnehmers. Wenn ein Stapler dreckig wird, dann sollte man spätestens nach Feierabend oder Schichtwechsel den Stapler wieder in den urzustand bringen, dass er sauber an den nächsten übergeben werden kann oder über Nachts steht.
Geht eine Betonelement mal zu Bruch, darf der Chef das nicht grundsätzlich vom Lohn einbehalten. Dafür ist dein Arbeitgeber versichert und seine Haftpflicht oder Schadensversicherung greift dafür. Passiert dies allerdings häufiger, muss der Chef "Maßnahmen" ergreifen, um dies zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollten allerdings in erste Linie darin bestehen, die Mitarbeiter besser zu unterweisen, interne Schulungen oder bessere Einarbeitung. Sollte dein Chef da anderer Ansicht sein, bringe deine Situation am besten mal beim nächsten Anwalt für Arbeitsrecht oder beim Arbeitsgericht vor. Wobei, streng genommen müsstest du den Dienstweg einhalten und erst mit dem Chef sprechen oder wenn vorhanden, mit dem Betriebsrat.
Dass du unentgeltlich Samstags arbeiten musst grenzt an Ausbeutung. Das Reinigen der Arbeitsmittel sollte Teil der Arbeitszeit sein oder an einem Arbeitstag möglich sein. Deswegen könntest du theoretisch vorm Arbeitsgericht klagen, allerdings ist dies auch mit etwas Vorsicht zu genießen.
Generell rate ich dir den Gang zum Betriebsrat, wenn eure Firma ein en hat, oder du wendest dich an einen Anwalt der sich im bereich Arbeitsrecht auskennt. Allerdings solltest du auch wissen, dass Anwälte für kleinere Auskünfte schon etwas in Rechnung stellen dürfen. Es gibt Anwälte, die nutzen das aus, andere geben auch mal gerne kurz Auskunft ohne dich zur Kasse zu bitten. Oder die kostengünstigere Variante, ruf mal bei der nächsten IHK an und lasse dir da mal eine Auskunft geben. Falls dir keiner direkt eine Auskunft geben kann, die Jungs von der Kammer können dir zumindest ein paar Adressen oder Nummern geben, an die du dich wenden kannst.
Wenn etwas nicht mutwillig vorsätzlich kaputt gemacht wird,darf er es nicht abziehen.Arbeitgeber haben in der Regel eine Versicherung!
Falls er Dir was abziehen will,gehe Zur Innung/Kammer oder Gewerkschaft,die regeln das mit Deinem Chef.
Es gibt immer wieder Chefs die das probieren,aber es ist nicht erlaubt!
Der Lohn ist unantastbar. Und Extra-Arbeitszeiten sind zu bezahlen. Wenn es schlimmer wird, verklag den Kerl beim Arbeitsamt uind such dir einen besseren Job in anderem Werk.
Ich hab zwar keine Ahnung wie es in einem Betonwerk zugeht, aber ich kann mit vorstellen dass es da sehr viel Staub gibt, weswegen die Gerätschaften wohl schnell verdrecken. Du als Arbeitnehmer hat jedoch die Pflicht, deinen Arbeitsplatz sauber zu halten, so dass ungehindertes arbeiten möglich ist. Dazu zählen nun Suchmaschine die Geräte. Unentgeltlich denk ch mal nicht, dass er das darf, kannst dir höchsten als Überstunden gutschreiben. Zum Thema Lohnabzug kann ich nur soviel sagen, dass mein Arbeitgeber die Miete für den garagenstellplatz auf Arbeit nicht direkt vom Lohn abziehen darf, da er dadurch weniger zahlt als vertraglich vereinbart. Also denke ich nicht, dass er das darf. Müsste aber wenn im Arbeitsvertrag stehen.
das ist ja nicht nur Staub sondern Betonreste, Betonschleier und den kriegste nur mit einer bestimmten Säure wieder ab und das auch nicht immer. Und diese Säure wird uns auch nur im Winter zur "Sanierung" der Stapler bereitgestellt
Anmerkung: saubermachen im Sinne deiner Möglichkeiten. Viel Staub kannst du nicht verhindern, und nur sauber machen ist nicht deine Arbeit.