Kündigung bei einem Einzelunternehmen- Soll ich die Kündigung an die Filiale oder an den Hauptsitz des Unternehmens per post schicken?
Weiss nämlich nicht ob die Firma beim Hauptsitz der 3 Stunden entfernt ist was mit meiner Kündigung anfangen können. Gleichzeitig sind in der Filiale wo ich arbeite keine Vorsitzende o.a. die was damit anfangen könnten. Deswegen bin ich mir unsicher.
ich meine bei einem Einzelhandelsunternehmen, also in diesem Fall Supermarkt-Kette.
6 Antworten
An die Adresse die im Arbeitsvertrag steht. Die Filialen sind üblicherweise "unselbständige Niederlassungen" und Dein AG ist die Zentrale.
Die können mit Deinem Namen schon was anfangen - das Gehalt zahlen sie ja auch jeden Monat
an beide faxen und an beide auch per einschreiben mit rückschein machen.
mmh. ich weiß nicht. wenn ein zeuge dabei ist ja. besser einschreiben mit rückschein.
wieso kann ich es nicht einfach als Standardbrief verschicken?
Du kannst es als Standardbrief versenden. Mit einem Einschreiben hast du aber eine Sendungsverfolgung. Die ist manchmal sinnvoll. Ein Rückschein ist nicht nötig. Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben reicht völlig.
bei Kündigung besser auf Nummer sicher gehen...uind sofort zum Jobcenter auch gehen.
hab ich doch geschrieben, dass ein Einschreiben sinnvoll ist. (Bei dem Rückschein kann es passieren, dass der Empfänger es gar nicht erst annimmt. Da nützt dann der Rückschein herzlich wenig. Daher ist ein Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben sinnvoller.)
Jobcenter ist ein guter HInweis.
Das schickst du dorthin, wo du offiziell angestellt bist.
Du solltest an den Hauptsitz schreiben und der Filiale eine Kopie davon zukommen lassen. Das Schreiben sollte möglichst 2-3 Tage vor der Frist dort ankommen, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
... am besten per Einschreiben mit Rückschein
Einschreiben mit Rueckschein ist immer bloed. Was ist, wenn es nicht zugestellt werden kann und dann nicht oder nicht rechtzeitig auf der Post abgeholt wird?
Besser Einwurfeinschreiben!
Die Kündigung muss an die Adresse geschickt werden, die im Arbeitsvertrag genannt ist.
reicht es wenn ich es beim Hauptsitz in den Briefkasten werfe, dieser ist nämlich nicht weit entfernt von mir?