Carport für Anhänger ohne Baugenehmigung bauen?
Hallo zusammen,
ich hoffe unter euch gibt es jemanden der sich mit sowas auskennt. Und zwar wollten wir eine kleine unterstellmöglichkeit für unseren Anhänger bauen. Die breite beträgt 2,50m die Länge 3,00m und der höchste Punkt soll ungefähr bei 2,50m liegen. Nun würde der Platz aber direkt an der nachbargrenze Anliegen unser Nachbar kam heute auf uns zu und meinte nur das er auf keinen Fall will das es überdacht wird da er sonst nich mehr aus seinem Fenster gucken könnte was genau auf unser Grundstück gerichtet ist und er vom Hof aus nich mehr auf die Straße schauen könne. Nur wenn wir jetz eine Hecke Pflanzen würden was wir auch noch Vorhaben wird es aufjedenfall auch wieder Diskussionen geben weil genau die gleichen Probleme wie beim Stellplatz vorliegen. Jetzt ist meine Frage ob wir für so einen kleinen unterstellplatz eine Baugenehmigung brauchen oder es auch ohne geht. Falls wir keine brauchen könnte sich der Nachbar auf den Kopf stellen er könnte doch dan nix unternehmen oder? Und für die Hecke brauch man doch auch keine Genehmigung oder etwa doch? Wir wohnen in Niedersachsen falls es da andere Regeln in den Bundesländern gibt.
ich hoffe irgendwer kann mir helfen und bedanke mich schonmal im Voraus für die antworten
7 Antworten
Das ist sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Zum Teil muss jedes Gebäude mindestens 1 bis zu 3 m von einer Grundstücksgrenze weg sein, eine Hecke mindestens 1 m (es sei denn, BEIDE sind damit einverstanden, dann mittig).
Sobald was betoniert wird, oder Bodenplatten o.ä. in einer gewissen Höhe überdacht werden, braucht man in vielen Gemeinden eine Baugenehmigung. Ihr solltet Euch also besser vorher in Eurer Stadt informieren. Bei uns wäre bis 2 m eine "überdachte Terrasse", alles drüber ein genehmigungspflichtiges Gebäude.
Der Nachbar kann dann dagegen aber nichts ausrichten, das ist Risiko in Wohngebieten.
Du brauchst in Niedersachsen für dein Carport keine Baugenehmigung (NBauO, Anhang 1.1.2). Das heißt aber nicht, dass die Errichtung auch erlaubt ist, sondern nur, dass niemand prüft, ob alle Vorschriften eingehalten werden und Du allein dafür verantwortlich bist. Verletzt dein Vorhaben geltendes Recht, haftest Du allein. Eine Beratung bei der Bauaufsichtsbehörde ist daher dringend anzuraten.
Hier ein paar Fragen, die Du mindestens prüfen solltest: Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans? Wenn ja, liegt dein Vorhaben innerhalb der überbaubaren Fläche? Wenn nicht, erlaubt der Bebauungsplan Ausnahmen? Gibt es schon Gebäude auf der Grundstücksgrenze? Welche? Wie lang ist die vorhandene / geplante Grenzbebauung?
Für die Hecke gilt Ähnliches: Gibt es im Bebauungsplan Festsetzungen bezüglich der Einfriedung? Hältst Du Dich an die Vorgaben des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (NNachbG)?
Carports also Unterstellmöglichkeiten für ein Auto darf man an die Grenze stellen. Meist ist dafür keine Genemigung erforderlich. Der Grund ist das es auf den Straßen wenig Platz gibt. Infos auf dem Bauamt. Wenn es eh Ärger gibt, würde ich einen Bauantrag stellen
Gartenhütten müssen 2 Meter von de Grenze weg und man darf nur einen kleinen Teil des Grundstücks bebauen.
Es ist aber kein Problem den Hänger unter ein Carport zu stellen.
Also würde ich kein zu kleines Carport bauen, sonst ist das nur eine Hütte.
In Niedersachsen ist die Höchstgrenze für Zäune usw. am Grundstücksrand 1,80 Meter. Alles andere kannst du im "Niedersächsischen Nachbarschaftsrecht" nachlesen.
Geilo, Nachbarschaftsstreit im Anmarsch! Das kann eh nicht gut gehen.
Setz Dich im Detail mit der Landesbauverordnung auseinander und suche Dir den Zuständigen bei Deiner Kommune.
Ansonsten: kaufe Dir einen Überseecontainer und stelle ihn da hin. Für diese brauchst Du keine Genehmigung - und es passt viel rein.
Wir haben auch ehrlich gesagt absolut keine Lust auf Streit nur wenn ich mein ganzes vordere Grundstück nicht nutzen kann weil jeder Hans und Franz auf das Grundstück Einsicht hat dann muss das eben mit Genehmigungen laufen. Und auch gegen den Willen des Nachbars.weil ich möchte ehrlich gesagt nich das wenn meine Kinder mal nackig durch den Garten laufen das jeder sie sehen kann oder generell es geht nich jeden was an was wir auf unseren Grundstück tun oder wer uns besucht. Weil da schaut der werte Herr Nachbar auch mal ne halbe Stunde bei uns in den Garten und beobachtet.Es ist ja nicht so das sein Fenster direkt an der Grenze ist. Von seinem Haus bis zur Grenze sind es über 5 Meter Abstand und deshalb regt er sich auf. Und weil er von seinem Gartentisch nich mehr die Nachbarschaft beobachten kann.