Ist ein Anwalt ein Kaufmann / Unternehmer?
Hallo zusammen,
Mir stellt sich vor einiger Zeit die verzwickte Frage, ob Juristen nun auch Kaufmänner sind. Wikipedia liefert dazu einige aufschlussreiche Antworten aber manches ist wiederum so formuliert, das (aus meiner Sicht) nur die wenigen daraus schlau werden.
Könnte ihr mir hier weiterhelfen?
Ich brauche stichhaltige Argumente um andere Wiederum überzeugen zu können ( ich bin auch in den online Foren unterwegs und aktuell wirft sich halt diese Frage auf). Wäre super wenn ein Jurist selbst auch seine Meinung dazu gibt. Vielen Dank für eure Mühen.
Eure ruhadel
4 Antworten
Anwälte üben einen Freien Beruf im Sinne des Einkommensteuergesetzes au, genauso wie Ärzte usw.
Sie sind daher Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Aber: Freie Berufe und Kaufmänner schließen sich aus.
Gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Er kann auch Kaufmman sein. Es gibt Kanzleien die als GmbH eingetragen sind. Dann wäre er auch Unternehmer. Aber üblich ist das selten.
Das der Anwalt kein Kaufmann ist, außer die GmbH ist in der Rechtspflege tätig, ist Dir m.E. nachgewiesen.
Unternehmerbegriffe gibt es verschiedene. Sozialversicherungsrecht oder Umsatzsteuer und und und
Ein allgemeiner Unternehmerbegriff dürfte sich daher umgangssprachlich gebildet haben. Dabei wird sich dieser auf natürliche Personen beziehen. Diese Personen tragen verschiedene Risiken, wie sie eben nur durch Unternehmer getragen werden. Hierzu wird als Abgrenzung der Arbeitnehmer genommen. Wobei das Arbeitsplatzrisiko des Arbeitnehmers deshalb als eigenständig und abgrenzbar genommen wird, da ein Unternehmer zu irgendwelchen Zeitpunkten Kapital verdient hat oder in die Firma eingebracht hat. Er nicht nur seine "Arbeitsstelle" verliert, sondern auch sein Kapital. Das ein Arbeitnehmer nach Verlust des Arbeitsplatzes noch hätte.
Nach meiner Lesart des Begriffes Unternehmer ist er die Grundbedingung dafür, dass die Person Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb erzielt. Also einer Gewinneinkunftsart zugehörig ist. Das ist der Anwalt. Der Anwalt ist auch kein Gewerbetreibender, da er Freiberufler ist. Der Kaufmann ist Gewerbetreibender und eindeutig kein Freiberufler. Also kann der Anwalt auch kein Kaufmann sein.
Wobei der Anwalt auch als Geschäftsführer einer Anwalts-GmbH nicht zum Kaufmann wird. Die GmbH ist Formkaufmann. Das ist alles. Nicht er selbst und auch der Unternehmenszweck wird nicht zu einer kaufmännischen Tätigkeit. Wenn er auch bei Fristen und Haftungen sich unter Umständen an das HGB halten muss.
Kaufmann in welchem Sinne?
Das HGB sagt, Kaufmann im Sinne des HGB ist wer ein Handelsgewerbe ausübt. Da scheidet der Anwalt also aus.
Eine Anwalts-GmbH wird nach dem HGB kraft Rechtsform zum Kaufmann.
Eine juristisch umstrittene Diskussion ist, ob ein Anwalt oder Steuerberater Kaufmann werden würde, wenn er es schaffen würde, dass man ihm im Handelsregister einträgt.