BWL - Hausi....
"Das Finanzamt verlangt von einem 4 Jahre alten Kind die Bezahlung rückständiger Steuern. Ist dies überhaupt möglich?
( wenn es auch geht bitte den § dazu schreiben, dass ich mir das auch nochmal anschaue)
Danke im vorraus. :)
2 Antworten
Da ein 4jähriges Kind noch keine Steuern zu zahlen braucht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass so etwas möglich ist. Sagt mir mein gesunder Menschenverstand, daher keine Angabe von §.
daran habe ich garnicht gedacht...
Wenn das 4jährige Kind seine Eltern oder Grosseltern beerbt hat, kann ich mir schon vorstellen, daß es für die rückständigen Steuern herangezogen werden kann.
vom Kind. Der Vormund ist Verwalter.
Ne, NICHT Erbschaftssteuern, die sind nicht rückständig sondeern fällig.
Steuerschulden vom Erblasser. (geerbte Schulden)
Hm, ja, Erbschaftssteuern - das wäre eine Möglichkeit, die mir nicht eingefallen ist. Aber ob das Finanzamt dann die Begleichung der Steuern vom Kind verlangt oder nicht doch eher vom Erziehungsberechtigten bzw. Vormund?