BWL - Hausi....

2 Antworten

Da ein 4jähriges Kind noch keine Steuern zu zahlen braucht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass so etwas möglich ist. Sagt mir mein gesunder Menschenverstand, daher keine Angabe von §.

secretismyname 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 19:38

daran habe ich garnicht gedacht...

Wenn das 4jährige Kind seine Eltern oder Grosseltern beerbt hat, kann ich mir schon vorstellen, daß es für die rückständigen Steuern herangezogen werden kann.

putzfee1  19.10.2011, 19:43

Hm, ja, Erbschaftssteuern - das wäre eine Möglichkeit, die mir nicht eingefallen ist. Aber ob das Finanzamt dann die Begleichung der Steuern vom Kind verlangt oder nicht doch eher vom Erziehungsberechtigten bzw. Vormund?

franzi111  19.10.2011, 20:08
@putzfee1

vom Kind. Der Vormund ist Verwalter.

franzi111  19.10.2011, 23:41
@franzi111

Ne, NICHT Erbschaftssteuern, die sind nicht rückständig sondeern fällig.

Steuerschulden vom Erblasser. (geerbte Schulden)