Ich fahre 200 km am Tag zur Arbeit (Einfacher Weg!) Wie viel kann ich von der Steuer absetzen, maximal im Jahressteuerausgleich?

6 Antworten

Pauschal ist 4500 euro möglich. Du kannst aber die realen Kosten 200 km x Anzahl Tage x 0,30 angeben (ohne Deckelung), da solltest du dich aber auf Nachfragen und Nachweise einstellen, das Finanzamt will, dass man die Fahrten plausibel macht (Reparaturnachweise mit km Stand vom Fahrzeug z.B). Erklär die Situation einfach möglichst glaubhaft. 

http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/


Höchstbetrag 4.500 Euro:
Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro gedeckelt.
Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw, also einem Dienstwagen, zur Arbeit gefahren sind, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.

Bei der Einkommensteuererklärung gilt:

200 km x 0,30 € x Anzahl Tage an denen diese augesucht wurde (z.B. 220).

Dies wären dann 13.200,- € an Werbungskosten.

SZange 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 18:15

Ja aber die Pauschale ist doch irgendwo gedeckelt, ich glaube bei 5000 Euro oder so. Wie kann ich trotzdem die vollen km in den Werbungskosten absetzen?

kevin1905  17.10.2016, 18:18
@SZange

Die ist nicht gedeckelt, du musst halt nur ggf. Belege vorlegen.

Wenn der Arbeitgeber wie du sagst auf die angwiesen ist, bist du in nicht der schlechtesten Position diesen zu bitten sich an den Fahrtkosten zu beteligen.

Langfritsig wäre ein Zweitwohnsitz aber wohl billiger.

SZange 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 18:35
@kevin1905

Ich habe schon den AG gewechselt. War mir zu stressig. Ggf. Belege habe ich leider keine. Das Finanzamt sieht doch aber an der Entfernung des Arbeitsplatzes wie viel Km ich täglich zurücklegen musste. 

Petz1900  17.10.2016, 19:30
@kevin1905

Das ist gedeckelt, wenn man nicht mit dem PKW fährt auf 4.500 €

Hefti15  18.10.2016, 11:57
@SZange

Na ja, du wirst ja mal in der Werkstatt gewesen sein oder beim TÜV..... Da wird überall der KM Stand dokumentiert. Kann ja ruhig auch "Jahresübergreifend" sein.

Damit meine ich im Dez. 01 in der Werkstatt, im März 03 beim TÜV. Obwohl man fürs Jahr 02 kein Beleg hat, kann man mit diesen zwei Belegen doch u.a. die gefahrenen km belegen.

Hefti15  18.10.2016, 12:37
@Petz1900

Aber der Fragesteller schreibt doch, dass er zur Arbeit "fährt" bzw. schreibt auf die Aussage mit den "400 km Autofahren"... "Doch".

Daraus schließe ich eindeutig, er ist mit dem Auto gefahren, die Deckelung greift eben nicht. Die einzige Frage ist doch "nur noch, wie er es belegen soll.

Pro km 0,30 für jeden tatsächlichen Arbeitstag. Urlaub und Krankheit berücksichtigen.

woher hast du dann noch Zeit zum arbieten ? 400 km Autofahren am Tag,  das macht doch kein Arbeitgeber mit

SZange 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 18:11

Doch, die Firma wurde verkauft/verlegt und der neue AG ist auf mich angewiesen, da ich der einzige bin der sich damit auskennt.

Barolo88  17.10.2016, 18:18
@SZange

das hälst du aber nicht lange aus,  ich würde zum Umzug raten

SZange 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 18:27
@Barolo88

Nein nein, ich habe ja schon den AG gewechselt.