Burger King Videoüberwachung

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Ob eine Videoüberwachung erlaubt ist oder nicht, kommt auf die konkreten Umstände an.

Innerhalb des Betriebes, im nichtöffentlichen Bereich (also z.B. kein Publikumsverkehr wie bei einr Bank), ist sie jedenfalls ohne konkreten Anlass oder ein besonders begründetes Interesse des Arbeitgebers und verdeckt und unangekündigt nicht erlaubt - die zwingend vorgeschriebene Mitbestimmung des Betriebsrates (sofern es einen gibt) einmal außen vor gelassen.

Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn es um die Wahrung konkreter Sicherheitsbedürfnisse geht (z.B. durch Videoüberwachung des Schalterraums eine Bank) und um die Aufklärung von Straftaten bei konkret begründetem Tatverdacht; in allen Fällen muss die Videoüberwachung dann aber allgemein bekannt gemacht werden.

Die Erlaubnis zur Videoüberwachung bei Beschäftigten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 32 zur "Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses".

Ohne diese Voraussetzungen stellt sie eine schwerwiegende Verletzugn datenschutzrechtlicher Bestimmungen und des Persönlichkeitsrechts dar und kann zu spürbaren Schmerzensgeldansprüchen gegen den Arbeitgeber führen! Dazu gibt es eindeutige Urteile, u.a. des Landesarbeitsgerichts Hessen (Urteil vom 25.10.2010 - Az. 7 Sa 1856/09).

Im Internet findest Du zahlreiche Seiten zu diesem Thema, z.B. : http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz-zul... .

Im oben genannten Urteil heißt es in den Entscheidungsgründen u.a.:

Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dabei muss die vom Arbeitgeber getroffene Maßnahme – hier das Anbringen von Videoüberwachungskameras – geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Gesetzlich erlaubt ist eine Videoüberwachung nicht.

( schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=15044 )

Bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen kann der Arbeitgeber in zivil-/arbeitsrechtlicher und in strafrechtlicher Hinsicht belangt werden!

du hast recht.ein br muss einer solchen einrichtung zustimmen, kann seine zustimmung auch verweigern wenn der verdacht besteht das der chef seine arbeiter überwacht.denn diese einrichtungen sind nach dem BetrVG verboten.ihr habt zwar keinen br, aber ich bin mir sicher das ihr einen konzernbetriebsrat habt.wie ihr den erreicht weiß ich natürlich aber nicht.

hoffe konnt helfen: der betriebsrat

ihr könnt auch selber einen gründen und dann die kameras verbieten. der chef hat einer solchen anweisung folge zu leisten, sonst droht die anzeige durch den BR

ist erlaubt ... und überall so ;o) .. nur aufm Klo und in eventuell vorhandenen Umkleiden ist es nicht erlaubt.

Davon mal abgesehen, woher willst du wissen, ob da schonmal was passiert ist ;o)

prinzipiell duerfen die das wohl machen solange es nicht gegen euer wissen geschieht (gab ja immer maechtig aufregung als lidl aldi etc erwischt wurden weil sie die mitarbeiter ohne ihr wissen gefilmt haben), wenn ihr bescheid wisst ist das rechtlich wohl wasserdicht und fuer euch ist es zwar unschoen aber nicht wirklich als unbegruendet abzuweisen. die chefs werden was von sicherheit und kundeninteresse vorschieben

Familiengerd  20.02.2014, 16:50

prinzipiell duerfen die das wohl machen solange es nicht gegen euer wissen geschieht

Deine Antwort ist falsch! Prinzipiell dürfen die das eben nicht machen!

Videoüberwachung ist nur aus konkretem Anlass (stichhaltiger Verdacht von Straftaten wie z.B. Diebstahl) und bei berechtigften Sicherheitsbedürfnissen (z.B. Kassen-/Schalterraum einer Bank) erlaubt - und dann auch nur unter Mitbestimmung eines Betriebsrates (wenn es ihn gibt) und nach Informationen der von der Videoüberwachung betroffenen Arbeitnehmer!

Picasa10 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 15:02

Ist das auch erlaubt, wenn im Arbeitsvertrag nichts enthalten ist ?

ich habe mal auch in nem laden gearbeitet und dort gabs auch kameras. die waren an der kasse und am eingang und so. ich hatte damit gar kein problem und finde es eigentlich auch gut. einmal habe ich zum beispiel etwas wichtiges nicht gefunden und mit der kamera fanden wir heraus, wo ich es gelassen hatte. gott sei dank waren die da. ausserdem finde ich es eh nicht schlimm, denn wenn man nichts tut hat man nichts zu befuerchten :)

Picasa10 
Beitragsersteller
 20.02.2014, 15:01

Schlimm find ich die Kameras an der Kasse und am Drive auch nicht Nur in der Küche und dem Büro findet ich dass nicht nötig. Das grenzt meiner Meinung nach schon an totale überwachung