Fahrtkostenerstattung zum erreichen einer weiterbildungsstätte mit roller
hallo liebe Fragesteller und die die sie beantworten.
ich habe aufgrund meiner Arbeitslosigkeit seit anfang januar 2013 gleich eine weiterbildung beantragt und eine mündliche zusage erhalten. ich möchte lkw fahren und erhalte durch die weiterbildung führerschein und weitreichend qualifikationen. die bildungsstätte meiner wahl liegt ca 10km (logisch, einfache und kürzeste strecke) entfernt von meiner wohnung. aufgrund der zuverlässigkeit und einfachheit werde ich diese strecke mit roller oder auto fahren. ersteres steht mir schon zur verfügung.
meine frage ist wieviel das jobcenter (algII) erstattet und ob sie nur fahrkosten für die öffentlichen zahlen müssen, weil ich wie bereits umschrieben von unserer bvg/s-bahn in punkto zuverlässigkeit nichts halte.
ich danke für antworten und würde gleichtzeitig um antworten bitten die den raum berlin und evtl bekannte urteile umfassen. und was sollte ich in einen formlosen antrag schreiben.
Gruß aus dem südlichen Berlin
2 Antworten
§ 63 SGB III Fahrkosten
(3) Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist; bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird für Fahrkosten die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes zugrunde gelegt. .....
http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-02-2012-Instrumentenreform-FbW-Anlage-1.pdf
Geschäftsnweisung FbW zu § 63 SGB III
Die Anwendung des § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz ist auf folgende Formulierung begrenzt:
„Für Fahrten mit anderen … Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je km zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.“
Der Höchstbetrag von 130 Euro gilt jeweils für die
− Familienheimfahrt einschließlich der Fahrt eines Angehörigen zum Teilnehmer (auf Gesamtfahrstrecke für Hin- und Rückfahrt),
− Anreise,
− Rückreise (d.h. für die Anreise und die Rückreise wird jeweils der Höchstbetrag angesetzt) und
− tägliche Pendelfahrt (darüber hinaus gilt der kalendermonatliche Höchstbetrag für Pendelfahrkosten nach GA 85.35).
also grundsätzlich 20 Cent je km - höchstens 130,00 Euro ....
das Bundesreisekostengesetz wird "entsprechend" angewendet .... das heißt nur die grundsätzlichen Regelungen zur Kostenerstattung ...
also grundsätzlich 20 Cent je km - höchstens 130,00 Euro ....
Gehen wir von MO - FR aus und 10 km jeweils hin und zurück wären das pro Woche 20 €. Und auf welchen Zeitraum beziehen sich die 130 €? Oder wäre damit EINE Hin- und Rückfahrt gemeint?
Fahrtkosten werden Dir entweder für das eigene Fahrzeug oder für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bekommst Du die Kosten für eine Fahrkarte erstattet. Wie hoch die Erstattung der Fahrtkosten bei Nutzung eigener Fahrzeuge (pro Kilometer) ist, weiß ich im Moment nicht genau - wird auf jeden Fall pro Kilometer abgerechnet.
okay, aber habe ich die wahl ob ich mit den öffentlichen fahre oder ebend mit kfz? ohne zweifel, eine monatskarte wäre billiger. aber aus genannten gründe nicht gewünscht. und die höhe wäre aufjedenfall auch gut zu wissen um zu schauen ob, dass die kosten überhaupt deckt, bevor ich am ende evtl doch hoch draufzahle... gruß
okay, aber habe ich die wahl ob ich mit den öffentlichen fahre oder ebend mit kfz?
Die Frage stellt sich bei 20 Cent/km fürs selbst fahren wohl kaum. Wenn die Preise für die "Öffentlichen" bei euch so sind wie bei uns, dann wäre die Fahrkostenerstattung für das eigene Fahrzeug sogar billiger fürs jobcenter.
naja soziticket kommt so um die 50-60 euronen und da ich drei bis viermonate mindestens 4 die woche ausrücke kostet selbst fahren schon mehr.
Ob du mit 20 € pro Woche (Fahrten für 5 Tage gerechnet ... MO - FR) fürs Moped bzw. Auto auskommst, musst du ausrechnen. Bei den derzeitigen Spritpreisen find ichs bissel wenig.
Wie hoch die Erstattung der Fahrtkosten bei Nutzung eigener Fahrzeuge (pro Kilometer) ist, weiß ich im Moment nicht genau
20 Cent/km. Das richtet sich nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes.
okay und das sicher unabhängig wo ich wohne ja?
hallo laut dem ersten § gilt das ganze aber doch nicht für mich oder? ....: § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.