Bundespolizei Ablehnung Charakterliche Eignung?
Hi Community,
habe eine Ablehnung bekommen bei der Bundespolizei wegen eine Verfahren aus der Vergangenheit. Letztes Jahr hatte ich mich auch beworben und wurde dann gesondert angeschrieben damit ich mich dazu zu äussere.
Meine Äusserung zu dem Sachverhalt wurde akzeptiert und ich durfte an dem Auswahlverfahren teilnehmen. Schriftest bestanden Sporttest leider nicht.
Habe mich deshalb wieder beworben. Jetzt kommt die Ablehnung. Auf Nachfrage heisst es ich hätte mich letztes Jahr nicht beworben und ich hätte diesmal keine Chance mit der Aktenlage. Wurde nicht verurteilt musste eine Geldbuße in Höhe von 300€ zahlen. Die Sache ist nun ca. 7 Jahre her.
Hätte ich mit einem Widerspruch eine Chance? Da letztes Jahr meine charakterliche Eignung gegeben war. Habe noch die Unterlagen von letztem Jahr. Am Telefon wurde mir mitgeteilt ich müsste gegen die Bundesregierung vor Gericht um angenommen zu werden.
Vielen Dank schonmal
4 Antworten
Wenn die Vorstrafe schon einmal Thema war und nach Deiner Äußerung die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgte,dann kann die jetzt als Grund für die Ablehnung nicht mehr herangezogen werden. Wenn der nicht bestandene Sport-Test keinen Grund für eine Ablehnung darstellt, dann solltest Du es mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung versuchen.
DogDiego so sehe ich es auch. Mir fehlten beim Sporttest 180 Meter die ich in einer vorgeebenen Zeit nicht geschaft habe. Dadruch reichte meine Gesamtpunktzahl nicht aus. Wenn ich einen Tag später den Sporttest gemacht hätte wäre ich 30 Jahre alt gewesen und die Anforderung wären andere gewesen. Ich wäre dann durch den Sporttest gekommen. :-(
Das Auswahlverfahren hat jedes Jahr leicht veränderte Vorgaben.
Letztes Jahr hattest du Glück, aber eben nicht bestanden.
Dieses Jahr sind womöglich die Vorgaben verschärft worden und du fällst eben durchs Raster.
Eine Chance sehe ich nicht.
Du könntest einen ganz langen Weg versuchen: Bewirb dich bei der "normalen" Polizei. Wirst du genommen, dann zieh die Ausbildung durch und DANN bewirb dich nochmal bei der BuPo.
Und sieh zu, dass du in JEDER Hinsicht eine schneeweiße Weste hast für den Rest deines Lebens (Führungszeugnis, Schufa usw). Du siehst ja: 1 oder 2 Dummheiten versauen einem den Wunschberuf, ggf für immer.
Ja danke dir für die Antwort. Das ist auch meine alternative. Ich denke mir aber das bei einem Verfahren wie der bei der Polizei Glück eigentlich keine Rolle spielen sollte. Gesetze bzw. Vorschriften müssten als Grundlage dienen.
Das einzige was wirklich sein kann ist die Tatsache, dass die Bundespolizei was verschärft hat an der Eignung. Das müsste mir man dann aber zu grunde legen, weil sonst ja der Verdacht im Raum steht das ich aus einem anderen Grund abgelehnt werde
Habe mich mit dieser Außnahme immer vorbildlich verhalten. Ehrenamt seit 11 Jahren und sonst sehr oft Zivilcourage gezeigt.
Danke dir aber für deine Antwort :-D
Was soll das bringen?
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet einen Bewerber einzustellen.
Wenn sich aber aus vergangenen Bewerbungen Anhaltspunkte ergeben haben, die eine Anstellung ausschließen ist eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren sinnlos.
Deine Chance hattest du. Sogar zwei. Du hast es zweimal nicht geschafft.
Es gibt keine Anhaltspunkte aus früheren Bewerbungen
Nur eine Chance hatte ich
Keine Chance.
Nicht nur dass du schon wegen der charakterlichen Geschichte nicht genommen wirst, du erfüllst auch die physischen Anforderungen nicht.
Der Klageweg steht dir offen. Wenn du einen geldge*len Anwalt findest, der zieht das auf ein paar Jahre.
Ja die Physische Form hat sich ja gebessert. Das ist jetzt nicht mehr das Problem. Die Charakterliche Geschichte war letztes Jahr kein Problem gewesen.
Wie gesagt....der Klageweg steht dir offen. Es wurde dir ja auch so mitgeteilt.
Du wirst trotzdem kein Bundespolizist werden. Selbst wenn du die Klage (so sie denn zugelassen wird) gewinnen würdest, würdest du dort nicht arbeiten wollen.
Alle anderen durchlaufen einen nicht gerade leichten Prozess. Du wärst der einzige, der sich ohne weiteres Zutun eingeklagt hat.
Einklagen will ich mich nicht. Ich dachte es ist eher ein Verfahrensfehler weil meine Akte von letztem Jahr untergegangen ist
Auch da müsstest du klagen.
Ist ja ätzend. Meinst du ich soll mir keine Hofnfung machen, dass sie meinen Widerspruch sehen und der Meinung sind. Ach stimmt letztes Jahr durfte er teilnehmen und dieses Jahr werden wir ihn auch zulassen. Man kann ja auch nach unserer Rechtssprechnung für eine Sache nicht zweimal verurteilt werden.
Siehe meine Antwort, erster Satz.
Das zwar nicht aber jedes öffentliche Amt ist dazu verpflichtet allen deutschen Bewerbern unabhänging von Herkunft, Religion und Geschlecht die selben Chancen zu geben. Dazu gehört auch die Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Ist unter folgendem Paragraphen geregelt: §9 Satz 1 BBG