Bundeskleingarten Gesetz bis 400qm?
Hallo, ich habe einen Schrebergarten gekauft der ca. 1000qm hat. Im Gesetz steht, dass kleingärten bis 400qm groß sein sollten und die Hütte dazu 24qm. In welche Kategorie kommt mein Gartenhaus? Ich meine mein Garten ist mit 1000qm kein kleingarten und somit habe ich vllt das Recht auf eine größere Hütte, da ich auch mehr Geräte brauche. Denn das Ordnungsamt will, dass wir die Hütte verkleiner weil Sie etwas zu Groß ist, zu dem wollen die andere Sachen die wir nicht verstehen, wir haben Z.b einpaar kleine Enten aus Stein als dekoration im Garten, die wir weg machen sollen. Was soll das? Wir haben ein Tor aus Metall, dass wir auch entfernen "müssen" ich verstehe das nicht. Dürfen die sowas aufzwingen?
3 Antworten
Hi,
du solltest ersteinmal abklären was genau du wirklich gekauft hast!
Ein Schrebergarten: Voraussetzung dafür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem örtlichen Kleingartenverein. Zudem gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Völlig egal wie groß der Garten ist.
Ein Gartengrundstück hat den Vorteil, dass sich der Besitzer nicht den Regeln des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) unterwerfen muss.
Sieh ins Bundeskleingartengesetz und in die Vereinsordnung. Auch wenn dein Garten größer ist als üblich, gilt er aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Kleingartenanlage als Kleingarten.
Wenn für Dein Gelände kommunale Bau-Vorschriften gelten ist das Kleingartengedönsgesetz vielleicht gar nicht einschlägig?