Bundesfreiwilligendienst und hartz 4 und weiter bewerben

8 Antworten

Es ist immer der erste Arbeitsmarkt vorrangig,dass ist ein FSJ - oder FÖJ - BFD - nicht,deshalb wirst du dich wie gesagt weiterhin auf dem ersten Arbeitsmarkt bewerben müssen !

ja, weil du für deine tätigkeit kein entgelt beziehst und weiterhin alg 2 bekommst. du musst eben alles tun, um deine hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

Carlystern  03.03.2015, 13:33

Natürlich bekommt man Geld hierfür und zwar soiel wie eine alleinerziehende Person Hartz4. Krankenkasse etc. wird auch von der Stelle bezahlt und man hat Anrecht auf eine Jahreskar5te für Auszubildende.

Nein das ist nicht OK! Denn du tust ja was um da raus zu kommen. Ich bewerbe mich auch hierfür. Zeig denen die kalte Schulter. Ich selber lass mich von denen zu nichts zwingen. Desweiteren bekommt man hierfür Geld und es ist nicht so dass man garnichts bekommt. Du hast genauso viel wie Hartz4. Krankenkasse etc. wird von der Stelle auch bezahlt. Nur halt die Wohnung nicht. Da ich hierfür eh nichts bekomme, da ch zuhause wohne, is mir das schnuppe. Ich muss was machen, wo ich auch Freude daran habe.


Desweiteren während des Bundesfreiwilligendienstes muss man nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen.


DarthMario72  03.03.2015, 16:05
@Carlystern

Mit diesem Link widersprichst du dir selbst. "Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, wenn es sich um ältere ALG 2 Empfänger handelt. Diese müssen grundsätzlich vorrangig arbeiten" heißt es da. Wie passt das zu deiner Behauptung, während des Bundesfreiwilligendienstes müsste man nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen??

Carlystern  03.03.2015, 18:50
@DarthMario72

Dann lies mal alles auch weiter unten

DarthMario72  04.03.2015, 12:01
@Carlystern

Und was davon unterstützt deine Aussage?

DarthMario72  06.03.2015, 12:50

Du hast genauso viel wie Hartz4

Wie kommst du zu dieser Aussage? Hast du eine Rechtsquelle, aus der hervorgeht, wie hoch das Taschengeld zu sein hat? Mir ist keine bekannt.

Desweiteren während des Bundesfreiwilligendienstes muss man nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen.

Warum nicht? Als Bufdi ist man kein Arbeitnehmer.

emily2001  11.03.2015, 11:47
@DarthMario72

Siehe dies :

A wie Arbeitslosengeld I

Wer zwölf Monate ein FSJ/FÖJ oder einen BFD leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während dieser Freiwilligendienste zahlt die Einsatzstelle oder der Träger mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Nähere Informationen dazu erteilt die regional zuständige Agentur für Arbeit. Damit Zahlungen ggf. ohne Unterbrechung bzw. ohne Abzug erfolgen, muss man sich bereits drei Monate vor Ablauf des FSJ/FÖJ/BFD Arbeit suchend melden.

A wie ALG II

ALG II – Empfängerinnen und Empfänger können grundsätzlich am FSJ/FÖJ und BFD teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende – das sogenannte Arbeitslosengeld II – die Teilnahme nicht ausschließt. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld nach § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich als Einkommen zu betrachten und anzurechnen. Von der Anrechnung ausgenommen ist sowohl bei FSJ/FÖJ als auch beim BFD grundsätzlich ein Betrag in Höhe von insgesamt 175 Euro (§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung). Die Teilnahme an einem FSJ/FÖJ oder BFD ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.

Beitrag kommt von :

http://www.pro-fsj.de/index.php/a-b-c


Emmy

Wenn du weiter ALG II beziehst, ist es in Ordnung, dass du dich weiter bewerben musst.

Leistest du den BFD in Vollzeit oder in Teilzeit? Du bekommst ja sicher nicht mehr als 200,00 € Taschengeld, oder? Diese 200,00 € sind ja laut ALG-II-Verordnung frei, alles darüber würde angerechnet werden.

Carlystern  03.03.2015, 19:19

Das Taschengeld ist so hoch wie der Hartz4 Regelsatz für Alleinerziehende. Also weitaus mehr als deine 200Euro

DarthMario72  04.03.2015, 11:40
@Carlystern

Woher weißt du, wie hoch das Taschengeld der Fragestellerin ist? Kennst du ihren Vertrag? Es ist nirgends einheitlich geregelt und variiert von Einsatzstelle zu Einsatzstelle.

isomatte  04.03.2015, 12:47
@Carlystern

@ Carlystern

Das ist doch Blödsinn das man da genau so viel bekommt wie der Regelsatz beim ALG - 2 ist.

Das Taschengeld kann bei jedem Träger eine unterschiedliche Höhe haben,beträgt aber in der Regel immer min.300 € und davon sind dem ALG - 2 Empfänger min.diese 200 € an Freibeträgen nicht auf seinen Bedarf bzw.seine Leistungen anzurechnen.

Denn nur diese Leistungen werden nach Abzug des Freibetrages Aufgestockt,bis man auf Höhe seines Bedarfes angekommen ist.

Turbine1 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 16:14

Ich geh dort für 30 h arbeiten

DarthMario72  03.03.2015, 16:16
@Turbine1

Trotzdem ist es OK, dich weiterhin zu Bewerbungen zu verpflichten, da du als BFD'ler ja kein Arbeitnehmer bist.

Einfach weiter bewerben, Du sagst doch selbst, da kommt nix und da findet man nix, ergo kann doch nix passieren und in wie weit der BFD überhaupt zeitnah kündbar ist, ist dann auch noch die nächste Frage, ergo wenn es da Kündigungsfristen gibt, dann muss eben ein möglicher Arbeitgeber warten bis die um sind.

DarthMario72  04.03.2015, 12:00

und in wie weit der BFD überhaupt zeitnah kündbar ist, ist dann auch noch die nächste Frage, ergo wenn es da Kündigungsfristen gibt, dann muss eben ein möglicher Arbeitgeber warten bis die um sind.

Nein, das ist keine Frage. Eine Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt ist ein anerkannter wichtiger Kündigungsgrund im BFD.

Turbine1 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 06:50

Morgen :) Erstmal danke für deine Antwort. Ich hatte mir ein wenig erhofft das das Amt mich dann einfach mal in Ruhe lässt, denn ich bewerbe mich nun schon überall wo ich kann..... Nur langsam gehen mir die Ideen aus :( und das interessiert die herzlich wenig. Aber wat soll's, muss ich halt durch. Vielleicht ergibt sich was beim Christlichen Jugenddorf

Urknall  04.03.2015, 12:10
@Turbine1

Ach, Adressen gibt es wie Sand am Meer, einfach mal bei jedem Jobcenter und jeder Gemeinde im Umkreis bewerben, z.B. als Sachbearbeiterin in Amt ....., wenn Du damit durch bist, fängst Du von vorne an, nimmst eben Jugendämter und Gemeinden als Sachbearbeiterin im Amt xyz.... usw....., alternativ such Dir im Internet Innungsseiten raus, die haben meistens Mitgliederlisten als PDF hinterlegt, einfach initiativ bewerben der Reihe nach als kaufmännische Sachbearbeiterin. 

Im ALG II muss man schließlich jeden Job annehmen und braucht sich nicht an seine Qualifikationen zu halten, siehe Jobcenter, da arbeiten so viele verkrachte Existenzen, da kann sich jeder bewerben.... ;-)

Immer merken, die haben die Regeln gemacht, Du musst nur danach spielen.

Und als nächstes würde ich keine neue Eingliederungsvereinbarung mehr unterschreiben und bei jedem Termin mit Beistand nach § 13 SGB X aufschlagen und ebenfalls die Fahrtkosten jedes Mal beantragen wenn ich geladen werde.

Was meinst, wie schnell die die Nase vom eigenen Regelwerk voll haben.

Wenn man eh schon im Wartebereich des Jobcenters wartet, könnte man auch gleich den Rest der da wartet ein wenig aufwiegeln, usw....