Falsche Angaben in Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag / Riester nach Kündigung?
Hallo,
ich habe vergangenes Jahr (2015) meinen Riester-Vertrag bei der DWS gekündigt und mach nun meine Steuererklärung. Hier ist mir nun etwas aufgefallen, was so nicht stimmen kann:
Ich habe in Summe über 4 Jahre und 8 Monate 9128 Euro eingezahlt. Zusätzlich wurden noch Zulagen in Höhe von 616 Euro eingezahlt, also in Summe 9744 Euro. Zum Zeitpunkt der Auflösung war der Vertrag 9899,03 Eur Wert. Ich habe also 155,03 Euro Gewinn gemacht. Mir wurden dann zum Auflösungszeitpunkt die Zulagen und die gewährten Steuervorteile in Höhe von 3563,81 Euro abgezogen..okay, die habe ich ja auch zuvor erhalten und die stehen mir nun nicht mehr zu. Ausgezahlt wurden mir also 6335,22 Euro. Soweit alles korrekt und nachvollziehbar.
Nun hätte ich damit gerechnet, dass ich die 155,03 Euro Gewinn noch versteuern müsste. Ich habe ja effektiv (nach Verrechnung der Zulagen und zurückzuzahlenden Steuererstattungen) 6180,19 eingezahlt und 6335,22 Euro ausgezahlt bekommen.
Jetzt habe ich von DWS die Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG) erhalten. Hier werden mir in Position 7 -416,37 Euro und in Position 8d 8129,24 Euro ausgewiesen. In Summe also 7712,87 Euro. Diese muss ich in Steuererklärung in die Anlage R eintragen und somit versteuern. Das heißt, ich muss hiervon nochmal Rund 3000 Euro Steuern nachzahlen. Hier kann doch etwas nicht stimmen. Normalerweise entspricht die Summe aus Position 7 und 8d dem Gewinn, der mit dem Riester erzielt wurde...also 155,03 Euro.
Hat jemand etwas ähnliches erlebt und/oder kann mir jemand erklären, woher diese extreme Steuernachzahlung kommen kann? Oder hat DWS hier etwas falsch ausgefüllt in der Bescheinigung?
2 Antworten
Wer seine Riester-Rente gekündigt hat, büßt in der Steuererklärung einige Verluste ein, da eine Versteuerung des gesamten Guthabens erfolgt. Es ist also nicht nur der Gewinn zu versteuern.
Hallo Petriotic,
was Sie hier so klar und eindeutig schreiben stimmt schlicht und einfach nicht. Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Riester-Vertrags ist nicht das gesamte Guthaben zu versteuern. Es müssen die bisher gewährten Steuervergünstigungen der vergangenen Jahre und die Riester-Zulagen zurückerstattet werden. Dies wird bereits automatisch vom Riester-Anbieter erledigt. Es müssen lediglich die Erträge (Guthaben abzüglich Einzahlungen) versteuert werden. In meinem Fall 155,03 Euro. Abgesehen davon wäre bezogen auf meine Frage weder das gesamte Riester-Guthaben noch der Differenzbetrag 7712,87 Euro. Und genau diese Zahl kann ich mir nicht erklären.
Die im angesparten Kapital enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen müssen voll als "sonstige Einkünfte" versteuern, wenn die Riester-Rente gekündigt wird.
Der zu versteuernde Betrag ergibt sich, indem vom geförderten
Altersvorsorgevermögen die Eigenbeiträge und die Altersvorsorgezulagen abgezogen werden – der Rest ist dann steuerpflichtig.
Da weiß DWS vermutlich mehr als unsere Spekulationen hilfreich sein können.....
Hallo Omikron6,
genau so kenne ich es auch und so wurde es auch bei unserem anderen Riester-Vertrag (bei BHW) gemacht. Vermögen bei Auszahlung abzüglich aller Einzahlungen (Eigenbeiträge und Zulagen) ergibt den zu versteuernden Betrag...in diesem Fall hier 155,03 Euro. Von DWS wurden hier nun 7712,87 Euro ausgewiesen. Daher meine Frage, wie es zu solchen Abweichungen kommen kann.