Bürge im Mietvertrag an 3. Stelle?
Hallo,
ein Freund von mir bekommt ALG 2 (noch ca. 4 Monate bis seine Ausbildung losgeht) und möchte mit einer Freundin zusammenziehen, aber nicht als Bedarfsgemeinschaft.
Die Freundin arbeitet und kommt selber für Ihre Kosten auf.
Jetzt haben die einen Mietvertrag bekommen, wo der Vater der Freundin als Bürge eingetragen ist und an 3. Stelle im Mietvertrag steht.
Jetzt meine Frage: Ist es relevant für das Jobcenter, ob der Vater im Mietvertrag aufgeführt ist?
Nicht das dann die Kosten nicht übernommen werden.
3 Antworten
So, wie Du das schreibst, steht der Vater nicht nur als Bürge eingetragen, sondern als dritter Mieter. Er haftet also voll für alles, was aus dem Mietverhältnis an Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter entsteht.
Das bedeutet aber zunächst nicht, dass nicht im Innenverhältnis Dein Freund seiner Freundin gegenüber für einen bestimmten Anteil der Miete haftet. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen allen Mietern sollte getroffen werden.
Dennoch ist er doch durch die Aufnahme in den Vertrag als Mitmieter eindeutig einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet. Man kann nicht alles wollen. Kohle vom Amt beziehen und gleichzeitig einen Haushalt mit jemand führen, der durch sein Einkommen allein in der Lage ist, den Lebensunterhalt für beide zu bestreiten.
Dann hat er eigentlich überhaupt nichts im Mietvertrag als Mitmieter verloren. Warum ihr Vater das mitmacht, kann ich nicht nachvollziehen, denn letztlich hängt er jetzt auch auf Dauer mit drin, wenn sie mal ausziehen sollte und er nur noch allein in der Wohnung hängt.
Aufgrund der nun geschaffenen Situation wird es kaum gelingen, das JC davon zu überzeugen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Besser wäre es gewesen, Vater und Tochter mieten die Wohnung allein und er zieht als Untermieter ein. Mit eigenem Mietvertrag und als Vermieterin diese Freundin.
Dann könnte er nachweisen, dass er "nur" Untermieter ist, für die im Vertrag festgelegte Miete allein aufkommen muss und u. a. deswegen Unterstützung braucht.
Danke für deine Antwort.
Und wenn der Vermieter oder der Vater ein Schreiben aufsetzen würden, aus dem hervorgeht das der Vater nur der Bürge ist, wäre es dann in Ordnung?
Nein, der Vater soll ruhig in den Mietvertrag mit rein gehen, aber der Freund nicht. Dieser sollte nur einen Untermietvertrag mit den Hauptmietern machen. Auf diese Weise hat er einen eigenen Mietvertrag für das JC und der Vater als Mithafter ist aus der Haftung für alles was Dein Freund irgendwann verbockt raus.
So geht eine saubere Lösung.
Danke für den Tipp, genauso wird das jetzt gemacht.
Das hat wenig mit wollen zu tun. Es ging darum, dass ein Bürge zur Sicherheit mit in den Mietvertrag aufgenommen werden musste.
Mal vorausgesetzt der Freund hat schon eine eigene Wohnung und bezieht schon außer dem ALG - 2 noch seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete) oder der Auszug unter 25 bei den Eltern wäre wegen einem wichtigen nachweisbaren Grund notwendig, dann sollte er einen Untermietvertrag vorweisen können, wenn er mit dieser Freundin keine Beziehung führt und mit ihr nur eine WG - ( Wohngemeinschaft bilden möchte.
Dann müsste die Miete laut Untermietvertrag bis zur angemessenen Höchstgrenze nach dem SGB - ll anerkannt werden .
Ist denn ein Untermietvertrag zwingend notwendig? Wenn er und seine Freundin als Hauptmieter im Vertrag stehen, gibt es dann Probleme?
Muss ja nicht gleich bedeuten das die eine feste Beziehung haben.
Und wenn der Vermieter oder Vater der Freundin ein Schreiben erstellen aus dem hervorgeht, dass der Vater nur der Bürge ist, müsste es eigentlich passen oder?
Der Freund bekommt jetzt ALG 2 und wohnt momentan in einer Trägerwohnung.
Entweder ist es seine oder nur eine Freundin und dann ist ein Untermietvertrag nicht nur ein Vorteil um eine WG - glaubhaft zu machen, sondern würde auch bei einem Auszug dann Problem darstellen, dann müsste er nämlich nur seine Kündigungsfrist einhalten.
Steht er mit im Mietvertrag und er oder sie würden ausziehen wollen, dann müssten alle 3 den Mietvertrag kündigen und ob der Vermieter dann weiter vermietet bliebe ihm überlassen.
Wenn er keinen Untermietvertrag hat, dann muss er den Mietvertrag vorlegen und dann sehen sie das eine weitere Person im Mietvertrag steht, ob diese da wohnt oder nicht ist dann irrelevant, dann gibt bzw.wird zur Berechnung der Wohnkosten nur 1/3 der gesamten Warmmiete angenommen.
Eine Bürgschaft kann man auch separat machen, ohne das ein dritter der nicht in der Wohnung lebt im Mietvertrag auftaucht.
Alles klar, vielen Dank.
Die werden jetzt einen Untermietvertrag für den Freund aufsetzen, um sich dann den unnötigen Stress zu ersparen.
Kommt drauf an warum das Jobcenter hier leistungen zahlt oder inwieweit die Einkunftsverhältnisse der Eltern da eine Rolle spielen.
Grundsätzlich ist es aber nicht schlimm den Vater als Bürgen zu benennen
Es ist auch nicht seine feste Freundin, sondern einfach eine Bekannte. Ihr Einkommen reicht aber auch nicht aus, da die Wohnung 1000€ warm kostet.