Bücher verstorbener Autoren als eBook verkaufen
Hallo, darf ich rechtlich gesehen Bücher verstorbener Autoren abschreiben und als eBooks verkaufen? Wenn nein, wen muss ich wegen der Rechte fragen?
7 Antworten
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Ableben des Autors, sofern nicht Erben oder andere natürliche oder juristische Personen in das Recht eingetreten sind. - Ist das Werk frei von diesen Rechten, darfst Du es gern abtippen und als E-Book anbieten. Ob Du dafür einen Käufer findest, ist eine andere Frage....
Das Urheberrecht des Urhebers erlischt mit dessem Tod. Die Rechte der Erben des Urhebers erlöschen 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers:
UrhG § 64 Allgemeines Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Falls keine natürlichen Erben und Nach-Erben zu finden sind, erbt das Bundesland, in dem der Urheber zuletzt gelebt hat. Verwaltet werden die Rechte dann vom Landes-Finanz-Ministerium. Aber eben auch nur diese max. 70 Jahre plus ein paar Tage.
Gruß aus Berlin, Gerd
70 Jahre nach dem Tod des Autors endet (im Normalfall) das Urheberrecht.
Deshalb gibt's bereits massenhaft alte Bücher als Ebook KOSTENLOS im Internet - ganz legal.
Warum sollte dann jemand dafür Ged bezahlen?
Nein, darfst du nicht. der Tod des Autors hat nur bedingt was mit dem Urheberrecht zu tun.
ggf. auch 70zig Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers ist das Werk geschürzt
Nur weil ein Autor verstirbt, wird ein Werk nicht automatisch Urheberrechtsfrei!!
Nicht sofort, aber 70 Jahre danach