Darf man Proben verkaufen?
Darf man rechtlich gesehen Proben verkaufen? -Ich habe herausgefunden, dass man es nur verkaufen kann, wenn die Probe in der Originalverpackung ist.
Aber wieso steht dann darauf, dass man es nicht verkaufen darf?
LG
8 Antworten
Grundsätzlich darf man alles verkaufen an dem kein anderer Eigentum geltend macht - oder wobei man sich explizit z.B. per Vertrag zum Nicht-Verkaufen verpflichtet hat.
Es ist auch gar nicht soo unerwünscht; eine weiterverkaufte Probe ist Reklame und besser als eine vom Verbraucher in den Müll geschmissene.
Problematisch wird es nur überall da, wo es irgendwie nach Gewerbe riecht - denn die Hersteller haben keine Lust, dass jemand die Dinger irgendwo einsammelt und damit Kunden versorgt, die die Produkte ja regulär kaufen sollen.
Darf man rechtlich gesehen Proben verkaufen?
Nein, das ist illegal weil Proben, die in den Handel gelangen, IMMER Diebesgut sind.
Die Strafen für Hehlerei:
§ 259 StGB
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Proben sind zum werben geeignet. Wie kommst du darauf, dass die geklaut sind?
Werbegeschenke und Proben sind rechtmäßig im Besitz des Verkäufers.
...und vom Weiterverkauf ausdrücklich ausgeschlossen. Wer die Aufschrift lesen kann.....
Im Zweifelsfall wird der Hersteller schon Probleme haben, den Vertrag zu beweisen, der dem Besitzer den Weiterverkauf verbietet; wer eine Probe geschenkt bekommt ist z.B. nicht verpflichtet, das Kleingedruckte auf der Packungsrückseite ("Der Empfänger verpflichtet sich..") zu lesen.
Und wenn jemand nicht gerade 500 Proben auf einmal bei Ebay anbietet dann kann der Hersteller allenfalls zivilrechtlich vorgehen, sich sogar die Anwaltskosten zurückholen. Aber bei dem geringen Streitwert (typischerweise klar unter 50€) ist im Zweifelsfall schon der PR-Schaden größer ("Kosmetikriese verklagt Abiturientin wegen Make-Up-Probe für 1,50").
@ schokolyna
Mache dich mal übers Internet - Recht schlau, wie die Rechtlage mit Probenverkauf ist. Du findest jede Menge.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller begeistert ist, wenn du seine kostenlose Proben verkaufst.
Aber wieso steht dann darauf, dass man es nicht verkaufen darf
Schliesslich bekommst du die Proben, damit du dann die Ware kaufst-.
Ich habe herausgefunden, dass man es nur verkaufen kann, wenn die Probe in der Originalverpackung ist.
Irrtum.
In jedem Fall ist der Weiterverkauf ausgeschlossen.
Das ist Blödsinn. Hehlerei setzt eine unrechtmäßige Besitzerlangung voraus. Werbegeschenke und Proben sind rechtmäßig im Besitz des Verkäufers.