Darf sich eigentlich jeder der ein Ebook geschrieben hat Bestseller Autor nennen?
Auf vielen Webseiten geben sich Leute als Bestseller-Autor aus, ich glaube aber, dass diese ihre E-Books nur ein paar mal verkauft haben.
Darf sich also rechtlich gesehen, jeder auf seiner Webseitenpräsenz Bestseller Autor nennen, bloß weil er sein E-Book ein paar mal verkauft hat ?
Ein guter Marketing-Trick wäre es natürlich.
3 Antworten
Die Bezeichnung ist meines Wissens nicht geschützt.
Ein Bestseller ist dem Begriff nach aber ein Werk, das sich "wie warme Semmeln" verkauft hat. Die tatsächliche Anzahl von Bestsellerautoren dürfte sich also im überschaubaren Bereich bewegen.
Ob man die eigene Glaubwürdigkeit mit offensichtlich falschen Behauptungen erhöht, sei also mal dahingestellt. Aber verboten ist es nicht.
Geschützt ist der Begriff nicht. Allerdings geht man im Druckbereich von (je nach Genre) mindestens 20.000 Ex. aus. Im E-Book-Sektor kenne ich keine Zahlen. Müssten aber eigentlich identisch sein.
Das Problem: Was will man machen, wenn das jemand auf seiner Seite schreibt? Außer ihn in einschlägigen Foren lächerlich machen, ist nichts drin. Zumal die Beweisführung auch schwierig sein kann.
Wie kommst du auf das schmale Brett?
Ein Buch geschrieben zu haben bedeutet ja noch lange nicht, es auch verkauft zu haben. Und ein Buch verkauft zu haben bedeutet noch lange nicht, es viele Tausend Male verkauft zu haben. Aber wenn er sein Buch eine Million mal verkauft hat, dann darf er sich Bestsellerautor nennen.