Urheberrecht: "Dracula" frei nutzbar?
Moin! Ich lese sehr gerne die alten Gruselklassiker wie Dracula oder auch Frankenstein. Da ist mir mal wieder aufgefallen, wie häufig Bram Stokers Figur bereits in allen möglichen Medien vertreten ist. Und ich frage mich, ob man die Figur eigentlich frei verwenden darf, egal ob Autor, Künstler, Filmemacher oder Privatperson.
Ich glaube, die grobe Faustregel ist, sobald der Urheber über 70 Jahre tot ist, darf jeder sein Werk frei verwenden. Aber das ist nur gefährliches Halbwissen.
Haben Stokers Nachkommen die Rechte an Dracula? Oder ein bestimmter Verlag? Ich weiß nicht so recht, wonach ich da googeln soll, deshalb frag ich hier einfach mal nach. Darf ich die Figur des Graf Dracula rein hypothetisch frei in meinen eigenen Werken verwenden?
4 Antworten
Texte werden ab einem bestimmten Zeitpunkt gemeinfrei. Ebenso wie Musikstücke. Ich meine es wären 70 Jahre. Da lasse ich mich aber gerne korrigieren.
Um hier einige Begrifflichkeiten zu klären. Es zählt der Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung des Textes, bei dem Verlag der die Rechte am Text hat. Der Verlag verdient an den verkauften Texten und zahlt dem Autor Prozente.
Wenn du durch eine Buchhandlung gehst, wirst du aber mitunter merken, dass es da Dracula Ausgaben oder Venus im Pelz Ausgaben von verschiedenen Verlagen gibt. Wie kann das sein? Ein Autor kann einen Text doch nur an einen Verlag verkaufen. Der Grund ist, dass die Rechte abgelaufen sind. (70 Jahre, bitte korrigieren, wenn falsch), und andere Verlage publizieren dürfen. Bestes Beispiel sind die Reclam Hefte. Die wenigsten Texte sind neu. Die Rechte sind fast alle abgelaufen.
Wann der Autor gestorben ist, ist unerheblich. Wenn ich mit 18 Publiziere, wird nicht erst nach meinem Tod mit 99 gezählt.
Und natürlich kannst du Dracula verwenden. Gerne auch Mr. Hyde, der Text ist alt und bereits als Reclam erschienen.
Wenn ich mit 18 Publiziere, wird nicht erst nach meinem Tod mit 99 gezählt.
Doch, so isses
Es zählt der Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung des Textes, bei dem Verlag der die Rechte am Text hat.
Nein, die Frist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Wenn niemand die Rechte am Namen Dracula hat, dann schon. In den allermeisten Fällen, ist das verwenden von Figuren aus anderen Romanen kein Problem. Bei Dracule, der total populär ist, müsste man zusätzlich schauen, ob Filmfirmen das Namensrecht haben. Wie gesagt, bei den meisten Figuren ist das kein Problem. Dracula ist allerdings so populär, dass ich das nachschauen würde.
Weißt du wo genau ich das recherchieren könnte? Ich hab irgendwo den Begriff "Public domain" gelesen, aber naja, ich hab keine Ahnung. ^^
Der Name Dracula ist nicht geschützt, Du kannst jederzeit ein Buch über ihn schreiben.
Also auch über die konkrete Figur Dracula?
die vom Original? ja
bei Adaptionen wie jüngeren Filmen/Büchern können neuere Rechte vorliegen
Dankeschön ^^
Dracul ist rumänisch und bedeutet Teufel. Vlad Ţepeş wurde so genannt, man hing also nur ein "a" an seinen Namen.
Von daher wäre es m.E. kein Problem, den Namen Dracul, da es kein Eigenname ist, zu nutzen.
Corona (lat. Krone) ist zwar der Name eines Bieres, dennoch nennt man einen Virus so, weil es keine Eigenname ist sondern allgemein etwas bezeichnet.
Es geht nicht um den Namen sondern wirklich konkret um die Figur.
Bram Stoker ist 1912 gestorben. Das Copyright lief also 1982 aus und ist jetzt gemeinfrei. Also darf jeder es benutzen.
Du musst natürlich aufpassen, ob es mittlerweile jemand anderes gibt, der die Rechte an "Dracula" hat (Filmgesellschaft?), aber ich denke mal nicht.
Das heißt rein hypothetisch könnte ich ein Buch schreiben, in dem Graf Dracula mit Mr. Hyde und Frankenstein ein Bowlingturnier gewinnt und das dann veröffentlichen um finanziellen Profit daraus zu schlagen? :D (mir ist kein besseres Beispiel eingefallen ^^)