Buchungssatz Warenverkauf

3 Antworten

Minderung des Warenkontos bei Warenverkauf:

Wie Gullup schon sagte, wird das Warenbestandskonto bei Verkauf (vorläufig) nicht berührt. Erst zum Jahresende wird nach der Inventur - wenn der tatsächliche Warenbestand bekannt ist - das Warenbestandskonto korrigiert:

Ist der Inventurbestand niedriger als der Buchbestand:

per Wareneinsatz (GuV) an Warenbestand (Bilanz)

So lernt man es in der Schule.

Der erhebliche Nachteil dieser Verfahrensweise: Bis zur Inventur besteht Unklarheit, wie groß der Warenbestand denn nun ist. Das heißt, das Unternehmen macht Blindflug, und Blindflug mögen Kaufleute nicht gerne.

In der Praxis (und durchaus auch auf Schulen, wo man auf solche Feinheiten Wert legt) zieht man der Verkaufsbuchung eine Folgebuchung zur Bestandskorrektur nach. VORRAUSSETZUNG dafür ist, dass von den jeweils verkauften Waren die Einkaufspreise vorgehalten werden (moderne Warenwirtschaftssystem geben das her).

Sagen wir mal, der Warenverkaufspreis sei 1.000,00 und der Wareneinkaufspreis sei 800,-.

Verkaufsbuchung:

per Kasse 1.190,- an Umsatzerlöse 1.000,- an Umsatzsteuer 190,-

Folgebuchung:

per Wareneinsatz an Warenbestand 800,-

Weiterer Vorteil: Die Buchhaltung kann unmittelbar den Gewinn (genauer: Den Deckungsbeitrag) dieses Geschäftes / oder aller Geschäfte eines Monats ermitteln, ohne dass eine Inventur durchgeführt werden muss.

Dunkelziffer79  13.09.2019, 20:33

Danke danke danke! Endlich eine Antwort, mit der auch mir eine Frage beantwortet wurde, bei der sich sogar meine Dozenten immer schwer in der Erklärung getan haben :-)

Der Buchungssatz ist verkehrt.

KA 1190 an U´Elöse und USt -> also auch nicht Vorsteuer. Ist ja ein Verkauf.

Zu Deiner Frage 1: Das Warenkonto? Das wird niemals gemindert. Jedenfalls nicht das Wareneingangskonto.

Allerdings im Rahmen der Inventur und zu der sind ja nur Bilanzierer berufen wird der Warenbestand gebucht. Und da kommt es dann zur Korrektur des Warenbestandskonto im Zusammenspiel mit Bestandsveränderungen.

Damit wird eigentlich dann auch nicht das Warenkonto gemindert, sondern der Wareneinsatz berichtigt.

  1. Bei den Verkäufen - also auch bei BGA´s ergeben sich immer Umsatzerlöse. Das ist der Grundsatz. Aber auch im Bereich von neutralen Erträgen kommen sie vor. Wenn ein Unternehmen nicht mit Aktien handelt, aber mal welche gekauft hat, dann sollte es ein passendes Ertragskonto geben. Das heißt vermutlich Erträge aus dem Verkauf von Finanzanlagen. Bei jedem Umsatz muss einzeln geguckt werden, ob steuerbar, steuerfrei und steuerpflichtig.

Ohne geht es nicht.

Bei diesem Geschäftsfall ist der Buchungssatz falsch.

Richtig ist: Kasse 1.190 Euro an Warenverkauf 1.000 Euro und Mehrwertsteuer 190 Euro.

Bei BGA Verkäufen fällt selbstverständlich Umsatzsteuer an. Außerdem ist es auch ein Erlös. Allerdings ein Erlös aus Anlageabgängen.