Eigene Rechnung trotz Gutschriftsverfahren?
Hallo,
ich bin im Moment etwas verunsichert. habe gerade eine neue Stelle angefangen und bin dort auf folgendes "Problem" gestoßen.
Einige Kreditoren in meiner neuen Firma arbeiten mit dem Gutschriftsverfahren, heißt sie akzeptieren für unsere Leistungen keine Rechnung sondern erstellen eine Gutschrift.
Das wird nun so gehändelt, dass wir eine Rechnung schreiben und wenn die Gutschrift vom Kreditor kommt wird die Rechnung wieder storniert und die Gutschrift als Rechnung gebucht. Mein Vorschlag war einfach die Gutschrift hinter die bereits existierende Rechnung heften und fertig. Gegenargument war, dass für einen Vorgang nur ein Beleg existieren dürfte und bei einer Steuerprüfung evtl. zwei mal die Umsatzsteuer verlangt wird.
Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wie seht Ihr das? Gibt es irgendeine Vorschrift, die meinen Vorschlag aussHallo,
ich bin im Moment etwas verunsichert. habe gerade eine neue Stelle angefangen und bin dort auf folgendes "Problem" gestoßen.
Einige Lieferanten in meiner neuen Firma arbeiten mit dem Gutschriftsverfahren, heißt sie akzeptieren für unsere Leistungen keine Rechnung sondern erstellen eine Gutschrift.
Das wird nun so gehändelt, dass wir eine Rechnung schreiben und wenn die Gutschrift vom Kreditor kommt wird die Rechnung wieder storniert und die Gutschrift als Rechnung gebucht. Mein Vorschlag war einfach die Gutschrift hinter die bereits existierende Rechnung heften und fertig. Gegenargument war, dass für einen Vorgang nur ein Beleg existieren dürfte und bei einer Steuerprüfung evtl. zwei mal die Umsatzsteuer verlangt wird.
Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Wie seht Ihr das? Gibt es irgendeine Vorschrift, die meinen Vorschlag ausschließt?
Wäre dankbar wenn ihr mir etwas an die hand geben könntet egal ob für oder gegen meinen Vorschlag.auschließt?
Wäre dankbar wenn ihr mir etwas an die Hand geben könntet egal ob für oder gegen meinen Vorschlag.
2 Antworten
Ich finde Deine Art absolut in Ordnung, weil es auch die Zusammenhänge klar macht, denn es sollen ja auch durchgehende Nummerierungen für ausgagsrechnungen vorhanden sein.
Ausserdem müssen die Belege für Einbuchung der Rechnung und für die Stornierung vorhanden sein.
Es gemeinsam zu registrieren ist sehr gut.
Eurer Steuerberater wird Dein Verfahren bestätigen.
Hallo, es gibt nun mal in der PRAXIS verschiedener Firmen individuelle Verfahren. Hauptsache das Ergebnis ist richtig, d.h. die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer. Wenn du neu bist, solltest du die Verfahren nicht ändern, sondern es so machen wie bisher. Weder der eine Weg noch der andere ist falsch. Ein Neuling macht sich auf diese Weise schnell unbeliebt, weil besserwisserisch.