Buchungssatz Ankauf eines Gebrauchtwagens

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Buchhaltung für ein Autohaus? Ach Du Schande! Da kommst Du mit einem "normalen" Kontenrahmen nicht weit. Wie willst Du hier allein für die Gebrauchtwagen-Zugänge die Aufteilung von mit und ohne Vorsteuerabzug eindeutig realisieren? Schließlich geht es auch darum einiges zu dokumentieren. Wie z.B. die Ermittlung der Differenzbesteuerung!?

Wie soll hier ein Nachweis darüber erfolgen, ob die eigenen Arbeiten an dem Gebrauchtwagen nicht zu einer Versagung der Differenzbesteuerung führen?

Wie soll hier ein Nachweis über sogenannte verdeckte Preisnachlässe geführt werden? Das ist nämlich dann der Fall, wenn die Fahrzeuge unter dem Einkaufspreis verkauft werden müssen.

Wenn es sich dann noch um ein Autohaus handelt, was bei Neuwagen ja üblich ist, wie sollen die Auswirkungen der Zahlungen und Verrechnungen des Herstellers gebucht werden?

Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Am Sichersten ist es da, den Kontenrahmen des Autoherstellers zu nutzen und sich genau an deren Buchungsvorgaben zu halten. Nach meiner Erinnerung verlangen die das sowieso.

Wenn es hier um ein Beispiel aus einem Unterricht handeln soll, wo der Aufgabensteller die Besonderheiten des Kfz-Gewerbes nicht kennt oder wegen der Vereinfachung weg gelassen hat, dann würde man wie folgt buchen (ich gehe dabei davon aus, dass der Neuwagen-Kunde eine Privatperson ist und nicht Unternehmer nach UStG):

  1. Neuwagenverkauf Forderungen an U'Erlöse und USt
  2. Inzahlungnahme des GW Wareneingang an Forderungen

Es ist bei Autohäusern zum Teil auch wegen anderer Vorschriften wichtig mehrere Wareneingangsbücher zu führen. Über die Folgen informiert m.E. die Gewerbeaufsicht.

Sollte es sich bei dem Sachverhalt wirklich um ein Autohaus handeln, dann sucht bitte einen entsprechend geeigneten Steuerberater. Die Risiken dort sind allein in der Umsatzsteuer enorm. Gerade Geld verschenken geht ganz schnell. Aber auch die Haftungsrisiken für die Umsatzsteuer können wirklich weh tun. Prüfungen über drei Jahre und zwei falsch behandelte Gebrauchtwagen oder nicht ausreichend dokumentierte, da kommen schnell enorme Umsatzsteuerbeträge zusammen.

Daher jemanden suchen, für den Autohäuser kein Fremdwort sind und der sich nach Möglichkeit auch mit der Marke auskennt. Gerade wegen dem Prämiensystem! Als Hilfestellung gleich die aktuellen Buchungsanweisungen und den Ordner mit den sonstigen Anweisungen anbieten zur Verfügung zu stellen...

Ich selber habe mehrere Bilanzen eines BMW-Händlers als Angestellter in einer Steuerberatungspraxis betreut. Besondere Schwierigkeit war die Weisung des Händlers einen anderen Kontenrahmen zu verwenden und trotzdem die steuerlichen Sachverhalte so darzustellen, wie die (hoch qualifizierten) Weisungen aus München waren. Denn schnell wird da mal USt zur VorSt oder umgekehrt. Daher sind mir die Probleme noch sehr stark in Erinnerung geblieben.

Tina2012  23.11.2014, 16:13

du hast recht und wenn er das so handhabt wie es hier beschrieben wird gibt es bei einer Prüfung richtig auf die Mütze vom Finanzamt......

GW 10.000 € an Forderungen 10.000 € ?

Nein, da würdest du das Anlagevermögen ja erhöhen (also ein- statt verkaufen) und eine Forderung sollte doch im Soll stehen, oder?

Richtige Buchung: Forderung an Umsatzerlöse (ggf. mit USt)

Weiterhin muss dann noch die AfA bis zum Verkaufsdatum gebucht werden sowie der Anlagenabgang des Gebrauchtwagens.

faiblesse  23.11.2014, 16:46

Und noch so ein sinnloser Kommentar

faiblesse  23.11.2014, 13:07

Ah ok, aber wenn du es so siehst, dann muss anders gebucht werden.

Kauf des Neuwagens: Fuhrpark + Vorsteuer an Verbindlichkeiten

Verkauf des Gebrauchtwagen Forderungen an Erlöse aus verkauf AV+ Umsatzsteuer (Ggf. Anstelle der Forderung Herabsetzung der Verbindlichkeit)

Anlagenabgang: Anlagenabgang an Fuhrpark

Afa bis zum Verkauf erfassen

Ich hatte es aus der Sicht des Autohauses gesehen, Neuwagen wird verkauft, und Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben.

Tina2012  23.11.2014, 16:10
@faiblesse

... oder auch nicht.....

faiblesse  23.11.2014, 10:15

Afa? Der Gebrauchtwagen wird doch in Zahlung genommen, bei Verkauf eines Neuwagens, siehe den Kommentar bei der anderen Antwort.

MenschMitPlan  23.11.2014, 10:33
@faiblesse

Ich habe den Sachverhalt so verstanden: Gekauft wird ein Neufahrzeug. Das bisherige betrieblich genutzte (im Anlagevermögen befindliche) Kfz wird dafür in Zahlung gegeben. Das "alte" Kfz ist dann nicht mehr im Anlagevermögen und muss entspr. ausgebucht werden.

Das würde ich in 2 buchungssätzen machen.

erstmal Forderungen an UmsatzErlöse und Umsatzsteuer Mit dem Verkaufspreis des Neuwagens

Dann ein Konto aus dem Umlaufvermögen an Forderungen Mit dem Betrag vom Gebrauchtwagen. Denn der Kunde muss ja nur den Differenzbetrag zahlen.

Der Gebrauchtwagen wird ja sicherlich weiterverkauft, deswegen Umlaufvermögen.

Kann aber sein, dass das in der Branche anders gehandhabt wird, habe dort nie gearbeitet.

Tina2012  23.11.2014, 16:11

genau und du bekommst bei der unpräzisenen Frage bei der USt- Prüfung in dem Autohaus so auf die Mütze das dein Chef dich entlässt.

faiblesse  23.11.2014, 16:45

Du hast schon gelesen, das ich darauf hingewiesen habe, dass ich in der Branche nie gearbeitet habe, und es somit ganz anders sein kann?

vermutlich nicht, denn sonst hättest du dir deinen Kommentar geschenkt.

Dirk-D. Hansmann  23.11.2014, 17:27
@faiblesse

Du hast Tina nicht richtig verstanden, sie wollte nur Deine Warnung unterstreichen und unterstützen. Das mit der Mütze sollte Dich ja nicht irgendwie angreifen. Wir kommen doch alle in Frieden!

Betriebs - und Geschäftsausstattung an Verbindl. a. LL

BGA , weil der Gebrauchtwagen wohl für betriebliche Zwecke ist und damit zur Geschäftsausstattung gehört.

Verbindlichkeiten a.LL, weil der Betrag auf Zahlungsziel ist und nicht sofort bezahlt wird.

Mit in Zahlung gehen meinst du ja, dass der Betrag z.B. innerhalb 30 Tagen bezahlt werden kann und nicht sofort bezahlt wird oder? Und was meinst du mit Ankauf? Also er kauft ein Gebrauchtwagen und kauft den auf Zahlungsziel z.B. innerhalb 30 Tagen richtig?

Undergroundraid 
Beitragsersteller
 22.11.2014, 20:26

BGA beschreibt etwas komplett anderes und Verbindlichkeiten kann es glaube ich auch nicht sein weil der Kunde einen NW kauft... sorry das hab ich vergessen zu erwähnen.

Also Kunde kommt ins Autohaus, kauft einen NW und gibt seinen GW in Zahlung.

Jetzt soll der GW gebucht werden wie er in Zahlung geht.