Buchseiten für privaten Gebrauch abfotografieren/scannen/kopieren?
Früher hat man sich ja Infos oder z.B. Rezepte aus geliehenen Büchern abgeschrieben oder fotokopiert.
Mittlerweile hat ja fast jeder einen Scanner oder eine Digitalkamera, mit denen man das beuqemer bzw. von zu Hause machen kann. Aber: Darf man das überhaupt? Für sich selber und zum (natürlich unkommerziellen) weitergeben unter Freunden?
Der Effekt wäre ja der gleiche wie bei den oben beschriebenen "altmodischen" Methoden, nur dass es etwas weniger aufwändig ist, aber wie lautet da genau das Gesetz?
7 Antworten
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch erlaubt das.
Zum Weitergeben unter Freunden sagen Urteile: Bis zu sechs oder sieben Kopien werden noch als privater Gebrauch akzeptiert. Ach, hier, Wikipedia zu Privatkopien: "Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings sehr alt und bezieht sich nicht auf digitale Kopien."
Aber gegenteilige Urteile - etwa zu digitalen Kopien - sind mir nicht bekannt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Einzelne Seiten sind vollkommen unproblematisch. Das Verfahren ist egal.
Du bezahlt mit dem Kauf eines Kopierers und Scanners schon für die Nutzungsrechte. Also kein Problem für den privaten Gebrauch.
http://www.bibliotheksportal.de/fileadmin/user_upload/content/themen/recht/dateien/urheberrecht.pdf
erklärt alle wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht.
Bes. d. einschlägige § 53 wäre zu beachten.
G imager761
Solange du es nicht öffentlich stellst, dann ist es erlaubt ;)
So schauts aus.