Ist es erlaubt Buch-Seiten zu scannen und zu verschicken?
2 Antworten
grundsätzlich kommt es erst mal auf den Autor an.
In Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Also wenn ein Autor vor 1946 starb, dann sind seine Bücher gemeinfrei. Man darf sie einscannen und legal im Internet hochladen.
Manche Autoren die noch leben verzichten auf ihr Urheberrecht, die kann man dann auch gleich kopieren. Allerdings sind das die wenigsten Autoren.
Wenn das Buch Urheberrechtlich geschützt ist eigentlich nicht aber wenn es zum Beispiel so ist,dass ihr in der schule ein buch lest und dein freund es noch nicht hat,dann kannst du ihm die zu Zeit benötigten seiten ruhig senden.
außerdem wird das auch nicht gerade wirklich kontrolliert solange du es nicht für die öffentlichkeit zugänglich machst indem du es zum beispiel auf facebook postest