Bücher einscannen legal?
Hallo Community,
weiss jemand, ob das Deutsche Gesetz es erlaubt, ausgeliehene Bücher für den privaten Gebrauch einzuscannen? Im Internet findet man leider sehr widersprüchliche Antworten.
Bin für jede vernünftige Antwort sehr dankbar!
5 Antworten
naja, eigentlich ist es illegal, weil es das werk dess autors ist, aber wenn man das einscannt kann man das eh nicht kontrollieren. das ist wie mit schallplatte/ Kasette duplizieren, das war damals genauso illegal, wie heutzutage lieder runterladen, oder spiele, oder filme... allerdings kann man das runterladen kontrollieren und das was beim runterladen kostet, ist das hochladen, weil man das oft mit peer-to-peer netzwerken erledigt, welche eigentlich immer auch hochladen...
Aber bei bücher einscannen passiert nix, zumal du ja damit arbeitest... außerdem lädst du ja nix hoch
Frei nach Dieter Nuhr - wer keine Ahnung hat, der sollte einfach mal die (F)resse halten
Eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch ist unter bestimmten Voraussetzungen (siehe meine Antwort) grundsätzlich zulässig und dagegen kann sich kein Urheber wehren - das ist quasi ein Grundrecht und eine Schranke für den Urheber.
Ja ist es - wenn auch nicht gerne gesehen... denn:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG)
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
somit fällt das einscannen unter die Privatkopie und ist generell zulässig, kann aber durch Hausordnung eingeschränkt oder gar verboten sein, wenn dies die Bücher irgendwie beschädigen könnte wie durch das Licht oder Überdehnung des Buchrückens ect pp
die richtige antwort!!!
Hm also ich denke schon. Wenn dus kopierst oder scannst um damit zu arbeiten wird das schon gehen. Solange dus nicht wieder hochlädst oder weiterverkaufst oder so. Und erzähls im Zweifelsfall einfach keinem ;)
Da kann ich dir leider nichts genau zu sagen :/ aber ich habe noch nie gehört dass jmd Strafen zahlen musste o.Ä. weil er Buchkopien besitzt.
Im Grunde ist das bereits eine "unerlaubte Vervielfältigung". Aber der Volksmund sagt ja so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter." - Ich kann mir nicht vorstellen, dass du jemals in irgendeiner Form Probleme bekommst, wenn du das tatsächlich nur für den eigenen Gebrauch zuhause machst.
Im Grunde ist das bereits eine "unerlaubte Vervielfältigung
nein ist es nicht... § 53 Abs 1 UrhG erlaubt dies ausdrücklich wenn es für private Zwecke ist und die Quelle nicht rechtswidrig zur Verfügung steht
Wieder was gelernt. Danke!
Soweit ich weiß ja, weil du ja im Grunde dafür gezahlt hast. Solang du es nicht zu kommerziellen Zwecken wie verkauf oder Verleih nutzt :)
Danke für deine Antwort. Ich würde es aber gerne genau wissen, was das Gesetz dazu sagt und wo die Grenzen liegen.