Bücher kopieren für den Eigenbedarf?
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Urheberrecht in Bezug auf Bücher. Wobei ich mir ziemlich sicher bin ist, dass wenn ich ein Buch besitze, ich dieses mir für den Eigenbedarf kopieren darf, sodass ich z.B. ein Buch auf der Arbeit habe und eine Kopie davon bei mir Zuhause.
Was ist nun aber wenn ich dieses Buch auf z.B. Ebay verkaufe, dann habe ich ja noch die Kopie und der Käufer das Buch, heißt also ich habe es für die Öffentlichkeit vervielfältigt. Wäre es dann eine Lösung die Kopie zu vernichten?
Der zweite Fall, bei dem ich mir unsicher bin, ist dass wenn ich ein Buch aus einer normalen Bibliothek oder auch ein Schulbuch aus der Schulbibliothek ausgeliehen habe, ob ich mir dann eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigen darf, welche ich dann aber bei Abgabe des Buches wieder vernichte. Ist das okay oder darf man generell keine ausgeliehenen Bücher kopieren oder fotografieren.
Inwieweit sind die gerade genannten Fälle legal oder illegal oder gibt es vielleicht irgendeine Grenze an Seiten die man Kopieren darf?
Freue mich über hilfreiche Antworten :P
6 Antworten
Du darfst dir für eigene wissenschaftliche Zwecke bis zu 75% eines Werkes kopieren (§60c UrhG) und auch behalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Bibliotheksbuch ist oder dir gehört und du deshalb eine teilweise Kopie angefertigt hast.
Du darfst ein Buch komplett vervielfältigen, wenn es min. 2 Jahre vergriffen ist, also im normalen Buchhandel nicht mehr erhältlich, oder wenn es sich um ein Werk geringen Umfangs handelt (weniger als 25 Seiten) oder wenn das Werk gemeinfrei ist (also der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist). Oder wenn du die Einwilligung des Urhebers hast, das Buch zu vervielfältigen.
Was du nicht darfst: Kopien verkaufen, bzw. auch nur der Öffentlichkeit zugänglich machen. Es spielt keine Rolle, ob du für die Weitergabe der Kopie Geld bekommst oder nicht oder ob du die Kopie frei für alle ins Netz stellst - das alles ist verboten. Du darfst natürlich dein eigenes Buch verkaufen, und die Kopie davon (also diese 75%-ige Kopie) für dich behalten.
Wobei ich mir ziemlich sicher bin ist, dass wenn ich ein Buch besitze, ich dieses mir für den Eigenbedarf kopieren darf
Nein. Eben nicht komplett. Mit dem Kauf des Buches hast du Eigentum am Buch, aber nicht am Inhalt erworben. Der Inhalt, das geistige Eigentum, gehört weiterhin dem Urheber des Buches. Und daher darfst du mit dem Inhalt nicht verfahren, wie du möchtest. Du darfst das Buch zerfleddern, in den Schredder stecken, verkaufen, verschenken, verleihen, aber du darfst den Inhalt nicht beliebig weitergeben.
Ich hoffe, damit sind alle deine Fragen beantwortet?
Ja, hast du :-)
Wohlgemerkt: für EIGENE Zwecke darfst du es dir kopieren, die Weitergabe ist auch nach den zwei Jahren nicht erlaubt.
Aber ich darf mir ein Buch, wenn ich die Kopie wirklich nur für mich alleine nutze, erst komplett kopieren, wenn es seit 2 Jahre vergriffen ist? Denn man darf sich ja auch z.B. eine CD für den Eigenbedarf vervielfältigen?
Ja. Auch eine CD (bzw. das was auf der CD drauf ist), kann ein Werk im Sinne des Urheberrechts sein. Und wenn dieses Werk, also z.B. ein Musikstück oder ein Film seit min. 2 Jahren nicht mehr im Handel erhältlich ist, darfst du es kopieren und behalten, auch wenn das Original ein Bibliotheksexemplar war. Du musst halt nur vorher recherchieren, ob das Werk wirklich vergriffen ist.
Und sonst darf ich eine CD nur zu 75% kopieren oder wie?
Jep. Aber nur für die eigene wissenschaftliche Forschung. Hier der Originaltext:
"§ 60c Wissenschaftliche Forschung
(1) Zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung dürfen bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
- für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung sowie
- für einzelne Dritte, soweit dies der Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung dient.
(2) Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigt werden.
(3) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 2 vollständig genutzt werden.
(4) Nicht nach den Absätzen 1 bis 3 erlaubt ist es, während öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes diese auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen und später öffentlich zugänglich zu machen."
Zählt zu wissenschaftliche Forschung auch ein Roman also kann man die 75% auf alle Bücher anwenden?
Ja, auch ein Roman ist ein Werk und kann Gegenstand wissenschaftlicher Forschung sein.
Nimm's mir bitte nicht übel, aber deine Nachfragen lassen mich ein bisschen daran zweifeln, dass du die Kopien für die eigene wissenschaftliche Forschung brauchst ;-)
Nein, ich hatte eigentlich vor mir Bücher einzuscannen, damit ich sie auch auf meinem Handy habe und nicht nur als schweres Buch. Wäre das also zu 75% okay?
Wenn du sie nicht für wissenschaftliche Zwecke benötigst, dann nein. Wenn es z.B. Lehrbücher sind, die du fürs Studium brauchst, dann ja.
Und wenn ich Schüler bin also unter 18 und einfach kein Bock habe meine Schulbücher immer hin und her zu schleppen?
Ach komm, die Frage kannst dir doch selbst beantworten.
In der Schule ist ein wissenschaftlicher Zweck eher fraglich.
Also darf ich es mir nicht kopieren?
Okay, ich stelle meine Frage konkreter:
Wenn ich Schüler bin (8. Klasse), darf ich mir dann Schulbücher, welche entweder der Schule gehören und ich ausgeliehen habe oder welche die meine Eltern zum Schuljahresbeginn gekauft haben, kopieren/einscannen für den Eigenbedarf zum lernen /erledigen der Hausaufgaben?
Im Zweifelsfall wirst du von keinem Juristen dieser Welt eine klare Antwort bekommen ;-)
Grundsätzlich widerspricht das §15 (1) Nr. 1: Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht (...)
Und jede Vervielfältigung, auch wenn sie nur für dich ist, fällt darunter. Die Ausnahme wäre eben der wissenschaftliche Zweck. Und das wäre dann eine Definitionsfrage. Ist der Schulunterricht und die Anfertigung der Hausaufgaben ein wissenschaftlicher Zweck oder nicht. Im §60a ist ausdrücklich die Rede von Ausnahmen "für Unterricht und Lehre". Man könnte vermutlich den wissenschaftlichen Zweck des §60c daher auch weiter definieren.
Naja, lange Rede, kurzer Sinn: du kannst FÜR DEN EIGENGEBRAUCH deine Schulbücher kopieren (bis 75%!) und die Kopien nutzen. Was du nicht darfst: die Kopien z.B. an Freunde oder Geschwister weitergeben. Was du auch nicht darfst: dein eigenes Exemplar weitergeben und die Kopien behalten.
Wenn ich mein eigenes Exemplar nicht weitergeben darf, solange ich dabei die Kopien behalte, heißt das dann, dass wenn ich nach einem Jahr das Schulbuch wieder bei der Schulbibliothek abgeben muss, ich dann die Kopien vernichten muss?
Was wäre denn, wenn es das Werk nie im Handel gegeben hat?
Spielt für das Urheberrecht keine Rolle. Der Urheber hat alle Rechte, die nur durch die Schranken des Urheberrechts eingeschränkt werden können.
Der Urheber bleibt auch Urheber. Auch wenn er Nutzungsrechte an einen Verlag abgegeben hat, wie es bei im Handel erhältlichen Büchern üblicherweise der Fall ist.
Du hast doch oben geschrieben, dass es eine Rolle spielt, ob ein Werk noch im Handel verfügbar ist bzw. wie lange nicht mehr?
Vielleicht hatte ich da deine Frage falsch verstanden.
Der Urheber bleibt immer Urheber, ob er das Werk veröffentlicht hat oder nicht. Auch von einem nie veröffentlichten Werk darfst du nicht abschreiben oder das Buch als Gesamtes kopieren, da du damit die Rechte des Urhebers verletzt. Sogar wenn das Werk oder Teile davon z.B. als Blogbeitrag veröffentlicht wurden (also nicht im Handel), darf das Werk ohne Einverständnis des Urhebers NICHT vervielfältigt werden und man darf auch keine Privatkopie erstellen.
Nur in Bezug auf im Handel erschienene, aber seit min. zwei Jahren vergriffene Werke gibt es einen Unterschied. Der Urheber ist dann zwar immer noch Urheber und hat dementsprechende Rechte, aber es ist gestattet, eine Gesamtkopie für die Privatnutzung anzufertigen. Aber auch bei vergriffenen Werken besteht das Urheberrecht weiter - es ist also z.B. keinem Verlag gestattet, das Werk in einer neuen Auflage ohne Genehmigung des Urhebers herauszugeben und zu verkaufen.
Ist deine Frage damit beantwortet?
Also für den Eigenbedarf Kopie ziehen ist ok. EIGENBEDARF ist das Schlüsselwort.
Ich habe einige "zerfallende" alte Taschenbücher als PDFs gescannt und so digital erhalten... und ja, ich habe die nur für mich und vertreibe/verteile die PDF NICHT weiter.
Ebenso verfahre ich mit Rezepten aus Zeitungen und so...ich habe mittlerweile eine recht beachtliche PDF-Sammlung. Wenn das strafbar wäre...
Die komplette Kopie ist bei den alten Taschenbüchern wahrscheinlich sogar tatsächlich erlaubt, denn es darf komplett kopiert werden, was seit mindestens 2 Jahren nicht mehr im Buchhandel erhältlich ist (=vergrifffene Werke).
Rezepte aus Zeitungen sind sogenannte Teile von Werken, deren Kopie für den Eigenbedarf erlaubt ist ;-)
Mach dir keine Sorgen.
Selbstverständlich darfst du für dich privat Inhalte aus einem Buch kopieren! In fast allen renommierten Bibliotheken stehen dazu heute auch Fotokopierer direkt am Ort. Wer in einer Bibliothek recherchieren will, muss sich das Buch also nicht unbedingt ausleihen, er kann die für ihn relevanten Abschnitte daraus auch kopieren und dann zu Hause weiterarbeiten. Es gibt zwar tatsächlich Richtlinien und Gesetze, wie viel des Umfangs eines Buches man kopieren darf, aber solange die Kopie einzig und allein bei dir zu Hause rumliegt, interessiert das kein Schwein, selbst wenn du das ganze Buch kopieren würdest.
Was du natürlich nicht darfst, ist die Kopie nun selbst zu vertreiben, sie also verkaufen. Auch sie an andere zu verleihen ist schon kritisch, denn die Vervielfältigung ist tatsächlich nur für den Eigenbedarf erlaubt. Solange du aber keinen kommerziellen Nutzen aus dem Anfertigen der Kopie ziehst, verstößt du nicht gegen irgendwelche Rechte.
Auch sie an andere zu verleihen ist schon kritisch, denn die Vervielfältigung ist tatsächlich nur für den Eigenbedarf erlaubt.
Ja. Die Weitergabe des Inhaltes ist verboten, egal, ob sie kommerziell erfolgt oder nicht.
Solange du aber keinen kommerziellen Nutzen aus dem Anfertigen der Kopie ziehst, verstößt du nicht gegen irgendwelche Rechte.
Das ist eben falsch. Das Hochladen des Buches ins Internet z.B. wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht, auch wenn derjenige, der das Buch ins Netz geladen hat, nichts damit verdient, also keinen kommerziellen Zweck verfolgt.
Das stimmt natürlich, daran hatte ich jetzt nicht gedacht. Danke für die Ergänzung!
Sagen wirs so: Rein streng genommen liegt da Copyright drauf usw. Du bräuchtest also die Genehmigung zu kopieren.
Solange du das alles für den Heimbedarf machst ist es aber meitsens vollkommen egal. Nach einem einzelnen Expemplar, auch wenn es rein rechtlich gesehen natürlich problematisch ist, kräht rein praktisch gesehen kein Hahn mehr, zumal du auch keine nennenswerten Gewinne erwirtschaftest udn das Originalbuch, das du verkaufst auch mal gekauft hast.
Rein Praktisch würde ich persönlich mich aber auch Fragen, ob die Kopie sich wirklich rechnet. Denke an die Druckertinte, die du dafür verschwendest, das Papier, Strom, meinetwegen noch Abnutzung des Kopiergerätes und das alles dafür, dass du das Buch am Ende in einer denkbar schlechten Qualität hast. Vermutlich rechnet sich dieses 'Geschäftsmodell' auf Dauer nicht und es wäre wesentlich zeit- und kostenfreundlicher, das Buch zu behalten oder neu bzw. ggf. gebraucht zu kaufen
nennenswerten Gewinne erwirtschaftest
Genau das spielt keine Rolle. Wie ich hier schon mehrfach geschrieben habe, ist es egal, ob die Kopie verkauft oder verschenkt wird, die Weitergabe an sich ist problematisch.
das Originalbuch, das du verkaufst auch mal gekauft hast.
Mit dem Kauf des Buches erwirbt man das Eigentum am Buch, nicht am Inhalt. Das Buch selber darf man also weiterverkaufen, aber den Inhalt darf man nicht beliebig weitergeben oder vervielfältigen.
Man kann es sich ja auf den Computer scannen...?
Solange diese nur für den Eigenbedarf gedacht sind, sollte dies kein Problem sein. Du solltest sie auch nicht vernichten müssen
Aber dann könnte ich doch theoretisch einfach ein Buch auf der Bibliothek ausleihen, es kopieren, wieder abgeben und zack habe ich es kostenlos?
Theoretisch, wenn du dir die Mühe machen möchtest ^^ natürlich sollte darauf geachtet werden es anschließend im guten Zustand zurück zu geben
Du darfst bis zu 75% eines Werkes für eigene wissenschaftliche Zwecke kopieren oder das ganze Buch, wenn es 1) min. 2 Jahre vergriffen ist 2)gemeinfrei ist 3) der Urheber der Kopie zugestimmt hat.
Woher stammen die 75%?
Aus dem Urheberrechtsgesetz:
"§ 60c Abs. 2: Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigt werden."
Vielen Dank
Also ich darf mir kurz gefasst ein Buch, egal ob ausgeliehen oder gekauft, zu 75% kopieren bzw. einscannen. Wenn das Buch schon zeit min. 2 Jahren nicht mehr neu erhältlich ist, darf ich es mir sogar zu 100% kopieren bzw. einscannen, egal ob ausgeliehen oder gekauft. Habe ich das so richtig verstanden?