was bedeutet Pfändungsabzug auf der Lohnabrechnung?
Meine beste Freundin und ich haben ihrem Vater seine Lohnabrechnung durchgeschaut. (ich weiß sowas tut man nicht aber er fragt sie immer nach geld und sie muss ständig rechnungen bezahlen wie strom, wasser, Telefon ect da er immer pleite ist) Uns ist aufgefallen dass da ein Betrag steht mit den Worten Pfändungsabzug. Nun wissen wir nicht was das sein soll. Google gibt auch keine konkreten aussagen. Kann uns da jemand weiterhelfen?
11 Antworten
Der gute Mann hat eine Gehaltspfändung. Die Lohn- und Gehaltspfändung ist eines der häufigsten und bei den Gläubigern "beliebtesten" Mittel der Zwangsvollstreckung. Mit der Lohn- und Gehaltspfändung kann der Gläubiger gleich beim Arbeitgeber - also direkt an der Quelle des Einkommens - an sein Geld kommen.
Die Lohn- und Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber ist in § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Der Arbeitgeber gilt dabei als so genannter "Drittschuldner".
Der Arbeitgeber muss bei der Lohnpfändung den Pfändungsbetrag korrekt ermitteln. Zweigt er zu viel vom Gehalt ab, macht er sich gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig. Überweist er dem Gläubiger zu wenig, kann dieser von ihm Schadensersatz fordern.
Dankeschön, sehr genaue und prima einfach erklärte antwort
Das ist eine Lohnpfändung, da er berufstätig ist, kann ein Beschluss dazu führen, dass er offene Rechnungen die beim Gerichtsvollzieher liegen direkt über sein Gehalt gepfändet bekommt.
er bekommt einen teil von seinem gehalt gepfändet... das heißt er hat was nicht bezahlt und das wurde gerichtlich so beschlossen das er es direkt vom gehalt abgezogen bekommt!
d.h. dass sein lohn gepfändet wird. entweder ist er im insolvenzverfahren oder ein schuldner hat es auf direktem wege durchgesetzt. jedenfalls hat er schulden.
ja stimmt natürlich, sorry. gläubiger... und der vater ist der schuldner...
Für irgendwas zahlt Dein Vater. Vielleicht uneheliches Kind?
sorry, der vater ist der schuldner. derjenige, der die lohnpfändung angestrebt hat ist der gläubiger