BU-Rente trotz erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

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Hallo jayem24,

aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, daß bei Vorliegen der notwendigen medizinschen Voraussetzungen sehr wohl eine BU-Rente zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bezahlt wird.

Aus Ihrer Fragestellung geht allerdings nicht hervor, ob bei Ihnen die notwenigen medizinischen und versicherungsrechtllichen Voraussetzungen bereits erfüllt und nachgewiesen sind.

Deshalb hier etwas ausführlicher, vielleicht könne auch andere Leser wichtige Erekenntnisse daraus ziehen.

Allerdings ist die Durchsetzung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente oft neben der Durchsetzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ein besonderer "Hürdenlauf" für sich.

Unabhängig davon gibt es natürlich Hinzuverdienstgrenzen, je nachdem ob man eine teilweise Erwerbsminderungsrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht.

Die Versicherungsgunternehmen werden nie freiwillig eine solche Leistung zugestehen, sondern lassen es meist auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen.

Wer da bereits vor Verfahrensbeginn noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der muß auf eigene Kosten sein Recht durchboxen, da können dann schnell einige Euros zusammenkommen.

Wenn jemand galubt, daß er im Recht ist und Ihm die BUZV-Rente zusteht, der muß dies in jedem Fall juristisch festklopfen.

Betroffene sind also sehr gut beraten, wenn Sie rechtzeitig (Wartezeiten mindestens 3 Monate vor Verfahrensbeginn) eine Rechtsschutzversicherung abschließen.

Lehnt dann die BUZV Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ab und Sie nehmen Ihr Widerspruchsrecht in Anspruch, wird Ihnen die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage nicht verweigern können, sofern die mediziinschen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Erwerbsminderungsrente betrifft schließlich die gesetzliche Rentenversicherung und seit Stichtag 1.1.2001 gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keine BU-Rente mehr.

Altfälle bis 31.12.2000 genießen sogenannten Vertrauensschutz und bleiben bestehen.

Die BU-Rente wird heutzutage nur noch von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und zwar in der Regel in Kombination mit einer Risikolebensversicherung.

Oft sind Varianten ohne Risikolebensversicherung teurer.

Sollten Sie in der glücklichen Lage sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr Eigen zu nennen, müßen Sie damit rechnen, daß hier gänzlich andere Voraussetzungen erfüllt werden müßen wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Die private BUZV lehnt sich zwar in etwa an die ärztlichen Eckpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung an, fordert aber zusätzliche, difisile Zusatzkriterien wie z.B. mindestens 50 %-ige, dauerhafte Einschränkung in der Berufsausübung. Und das in sehr detaillierten, aufgelisteten Bereichen.

Wenn Sie bei Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einen Leistungsantrag stellen, erhalten Sie in der Regel einen umfangreichen Fragenkatalog zu Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit und müßen bis ins kleinste Detail schildern, was Sie genau machen und warum Sie genau welche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Ihre gemachten Angaben wiederum müßen sich mit den ärztlichen Dokumentationen decken und auch Ihr Hausarzt wird da miteinbezogen, ebenso fachärztliche Aussagen, Klinik- und REHA-Entlassungsberichte usw.

Meist wird die private BUZV Sie an einen versicherungsnahen Gutachter zur Begutachtung verweisen.

Diese Begutachtung hat es in der Regel in sich:

Oft steht dann im Abschlußprotokoll:

Der Patient war sehr freundlich, zeigte keinen Leidensdruck, konnte die Untersuchungsbank ohne fremde Hilfe und ohne erkennbare Einschränkungen/Beschwerden selbst besteigen und wieder verlassen, konnte sich ohne Einschränkung und ohne fremde Hilfe aus- und ankleiden, war geistig vollkommen klar und beantwortete alle Fragen zuvorkommend. Nach eigenen Angaben unternimmt der Patient gerne Reisen, interessiert sich für Computer und hat folgende Hobbys; usw.

Eine 50-%-ige Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit konnte in folgenden Teilbereichen ...........nicht nachgewiesen werden usw.

Aus eigener Efahrung, aber auch bei Bekannten, kann ich nur dringendst empfehlen, sich auf den Gutachtermin in jeder Hinsicht gründlichst vorzubereiten und keine Formulare ohne einen kompetenten Fachanwalt auszufüllen.

Eine sehr gute Basis in der Vorbereitungsphase und im weiteren Verfahrensverlauf bildet der "Kieler Schmerzfragebogen".

Dieser Fragebogen wurde von der Schmerzklinik in Kiel entwickelt und steht im Internet als PDF-Dokument zum Herunterladen bereit.

Das besondere an diesem Fragebogen ist aus meiner Sicht, daß kein Körperteil und kein Körperbereich ausgelassen wird und alle Details sowohl in Schrift als auch in Bildern dargestellt sind.

So gehen Betroffene sicher, daß jedes kleinste Detail erfaßt wird und bei Arztgesprächen, Gutachterterminen, REHA-Maßnahmen und Klinikaufenthalten ernstgenommen und berücksichtigt werden muß.

Auch Einkommenssteuerliche Kriterien.

Viel Erfolg Konrad

GarfieldSL  05.08.2011, 12:48

Viel geschrieben, das meiste für die Katz und voller Klischees.

Astroprofiler  09.08.2011, 19:27
@GarfieldSL

Unsachlicher Kommentar, Garfield. Es ist weder für die Katz noch voller Klischees. Vielleicht etwas ungenau formuliert, aber dafür gibt es Rentenberater.

Konrad Huber  10.08.2011, 09:25
@Astroprofiler

Hallo Astroprofiler,

danke für Ihren freundlichen Kommentar.

Ja, Sie haben Recht, wir sollten uns gegenseitig achten und sachlich bleiben.

Alles andere ist absolut fehl am Platz und hilft niemandem weiter.

Eine gute Zeit und beste Grüße

Konrad

jayem24 
Beitragsersteller
 22.07.2011, 09:19

Vielen Dank!!! Ihre Antwort ist sehr hilfreich. jayem24

Konrad Huber  22.07.2011, 10:23
@jayem24

Hallo jayem,

ich freue mich immer, wenn ich jemandem wirklich weiterhelfen kann.

Danke auch für Ihre freundliche Bewertung!

Beste Grüße und viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben

Konrad

Mit der BU Versicherung hast Du ja einen Vertrag abgeschlossen, und wenn der Versicherungsfall eintritt, erhältst Du die BU- Rente, egal, ob Du schon eine EU-Rente hast.