Bruder meine Lebensgefährtin will einziehen; er bezieht Hartz IV (Bedarfsgemeinschaft)

3 Antworten

Er muss einen Mietvertrag vorweisen dem amt wo er als Mieter oder Untermieter steht er muss definitiv angeben das du mit dort wohnst und er bekommt für sich Miete gezahlt die er dann zur Miete beisteuert ( bekommt er extra Geld für Miete er macht kein minus) lass dir das Geld geben den es ist für die Miete und er bekommt es vom amt

Ihr dürft "nahe Angehörige" in eurer Wohnung aufnehmen, wenn dadurch die Wohnung nicht überbelegt ist. Der Vermieter muss wegen der Nebenkosten auf jeden Fall benachrichtigt werden.

Ihr solltest aber mit dem Bruder einen schriftlichen Untermietvertrag schließen. Den braucht er für das JobCenter auf jeden Fall. Wenn die Kosten 1/3 der Gesamtmiete nicht überschreiten, wird das auch akzeptiert.

Wie hier schon geschrieben: Macht einen Untermietvertrag. Google dazu mit

muster untermietvertrag

und google mit

hartz iv untermieter worauf achten

und klick Dich in die Infos. Klick auch unten bei Goooogle auf weiter.

Falls mal vom Amt Kontrollettis bei Euch auftauchen, muss der Bruder die nicht sofort in die Wohnung lassen. Er vereinbart dann freundlich (!!) einen zeitnahen Termin für den nächsten "Besuch". Dann habt Ihr Zeit, zum Beispiel die Lebensmittel im gemeinsamen Kühlschrank zu beschriften, wen was davon gehört, usw.

Es ist sehr sinnvoll, dass dann bei dem stattfindenden Termin ein erfahrener (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt, zugegen ist (dazu gleich mehr).

Auch google mit

untervermieter finanzamt

so bekommst Du auch die Frage beantwortet.

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Gib dem Bruder Deiner Lebensgefährtin zu lesen meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.