Brille steuerlich geltend machen auch ohne Rezept vom Arzt?
Ich musste mir jetzt nach 4 Jahren eine neue Brille kaufen da sich meine Stärke rapide verschlechtert hat. Normalerweise trage ich Kontaktlinsen aber auch diese muss ich ja selber zahlen. Da ich ja schon vorher wusste, dass ich die Brille selber zahlen muss, bin ich auch nicht zum Arzt gegangen um mir eine verschreiben zu lassen. Jetzt aber die eigentliche Frage, kann ich denn die Brille in meiner nächsten Steuererklärung in den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen? Und wie sieht es mit den Kontaktlinsen aus?
6 Antworten
Man muss die steuerliche von der sozialversicherungsrechtlichen Seite unterscheiden.
Die genannten 2 % haben in diesem Zusammenhang nun überhaupt keine Bedeutung.
Die Kosten für Brille und Kontaktlinsen sind außergewöhnliche Belastungen, ob mit oder ohne Rezept.
Wie hoch die steuerliche Zumutbarkeitsgrenze ist, richtet sich nach Familienstand, Anzahl der Kinder und der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte (grob gesagt : Brutto minus Werbungskosten).
Diese Grenze kann danach von 1 bis 7 % des Gesamtbetrages der Einkünfte betragen.
Nachzulesen ist die Tabelle im §33 EStG.
Du hast doch bestimmt die Quittungen davon.
Die Summen eintragen bei den Außergewöhnlichen Belastungen.
Übrigens auch die Fahrten zum Optiker, Apotheke etc. zählen.
Das ist bei mir immer eine lange Liste mit Fahrtkosten, Parkkosten etc.
Es gibt zwar diesen Betrag, den man selber zahlen muss, aber da kommen wir immer drüber.
Was über dem zumutbaren Betrag von 2% des Jahres-Bruttoeinkommens ist, wird angerechnet.
wenn du insgesamt 2 % zumutbare Belastungen erreichst, kannst du sie dazu rechnen.
Wir sind hier nicht bei einer Ratesendung, deine Antwort ist Unfug.
Ja, Rechnung reicht vollkommmen.