Brief von Amtsgericht?

4 Antworten

Du mußt entweder den Schulbesuch, Studium, Ausbildung oder Ausbildungssuche nachweisen.

D.h. du brauchst eine Schul- oder Studiumsbetätigung, eine Kopie deines Ausbildungsvertrages oder die Bestätigung vom Arbeitsamt über Deine Ausbildungssuche.

Deine Eltern sind bis zum Ende deiner ersten Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Das kommt auf Dein Alter und Deine Einkommensverhältnisse an.

Angenommen Du bist noch in der Ausbildung, dann hast Du noch Anspruch auf Kindergeld und auf Unterhalt von Deinen Eltern. Das müsstest Du mit einer Ausbildungsbescheinigung belegen.

Abgeschlossener Ausbildungsnachweis oder Arbeitsvertrag bzw. geregeltes Einkommen = Keine Unterhaltspflicht Dir gegenüber.

Wenn du volljährig bist, müsstest du entweder einen Lehrvertrag oder eine Schulbescheinigung als Nachweis einreichen, dass du unterhaltsberechtigt bist.

Hast du denn irgendwo finanzielle Unterstützung beantragt?

suitss 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 13:00

Ja Alg ...