Gelber Brief vom Amtsgericht - Empfänger verzogen

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst den Brief liegen lassen. Er gilt mit dem Einwurf in den Briefkasten als zugestellt. Wenn er sich nicht drum kümmert, daß Gericht bzw. Einwohnermeldeamt seine aktuelle Adresse kennen, dann ist das ganz allein sein Problem.

Er kann, wenn er von dem Brief erfährt (und das wird er auf irgendeinem Wege vermutlich noch) immer noch "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Wenn dem stattgegeben wird, entstehen ihm keine Nachteile. DU mußt aber bei der GEschichte GAR nix machen. Post (egal ob gelb oder nicht) 6 Monate aufheben und dann vernichten. Dann kann Dir keiner was.

Schlauerfuchs  23.11.2011, 21:14

Besser ist dem Brief am Postschalter abgeben und sagen , dass die Person hier nicht mehr wohnt.

Damit er keine Schaden davon hat solltest Du den Brief am Postschalter abgeben und sagen dass er nicht mehr bei Dir wohnt, dann muß das Gericht von Amts wegen seine neue Adresse ermitteln. Denn sonst gilt es zugestellt ohne dass er davon Kenntnis hat, wenn es z. B. ein Strafbefehl ist und nichts davon erfährt und somit die Einspruchfrist versäumt, kann er Unschuldig ins Gefängnis kommen.

du bringst ihn zur Post und sagst das er nicht mehr bei dir wohnt. Hatte das selbe problem mit den Vormietern gehabt da kam auch ständig post bei mir an unteranderem auch gelbe Briefe haben es einfach bei der Post abgegeben und die haben es zurück geschickt. kostet dich kein Cent.

Liegen lassen ist keine Option.

Du solltest auf jeden Fall beim Amtsgericht Bescheid sagen, dass dein Ex abgehauen ist/ nicht mehr bei dir wohnt.

Es ist nicht deine Pflicht, nachzurecherchieren wo er steckt; das c/o bedeutet nur, "wohnt unter der Adresse von Dir"; das ist keine Aufforderung an Dich, den Brief zu oeffnen.

Also ruf am besten da an und frag, was Du mit dem Brief tun sollst - wahrscheinlich zurückschicken mit dem Hinweis "Empfaenger unbekannt verzogen".

Cami11 
Beitragsersteller
 03.06.2011, 17:30

Danke, so werd ichs machen.

Liegen lassen auf keinen Fall !!!, wenn c/o draufsteht. Zurückschicken auch nicht !!! Die einzige Möglichkeit ist, das Schreiben in diesem Fall persönlich an das zuständige (ggf. auch an das nächsterreichbare) Amtsgericht zurück zu bringen. Notfalls an die Gemeindeverwaltung, die dann das Schreiben weiter leitet; wichtig ist aber der Eingangsstempel (Datum) wegen der Einspruchsrfist.

Cami11 
Beitragsersteller
 03.06.2011, 17:30

Ich möchte keine solchen Umstände. Zurückschicken reicht schon aus, hoffte ich. Ich habe keinerlei Ambitionen, dem Mann irgendwie zu helfen oder ihn zu unterstützen! Mir ist es gleich, ob er eine Frist versäumt. Hätte er sich halt ordentlich benommen und ne Postweiterleitung eingerichtet sowie sich umgemeldet, gäbs das Problem nicht. Ich bin lange genug für seinen S*** zuständig gewesen, nun reichts mir...Sorry.