Brief vom Staatsanwalt bekommen?was bedeutet er?
auf dem ersten Blatt steht VORBLATT ZUR ZUSTELLUNGSSENDUNG und noch hinweise,
auf der zweiten Seite ,,in der Jugendstrafe gegen .....wird ihnen auf Anordnung des Gerichts die Anklageschrift übersandt
das Gericht hat zunächst über die Zulassung der anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden
sie haben die Möglichkeit binnen einer Woche Einwände gegen die Zulassung zu erheben.....
auf der 3. Seite steht noch Anklageschrift
NAME......wird angeklagt als jugendliche.....
was bedeutet dieser Brief? muss ich vor Gericht?
7 Antworten
Die kurze Antwort ist:
Sehr wahrscheinlich wirst du demnächst vor Gericht erscheinen müssen - und zwar als Angeklagter einer Straftat.
Im Detail:
Ein Strafverfahren ist - von Beginn der Ermittlungen bis zum Urteil - in drei große Abschnitte unterteilt.
Es beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Wenn ein Anfangsverdacht wegen einer Straftat besteht, dann ermitteln die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei), ob hier tatsächlich ein für eine Verurteilung ausreichender Tatverdacht (man spricht von einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht) vorliegt. Wenn die Ermittlungen beendet sind, muss die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung treffen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass hier ein solcher hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt, dann erhebt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich Anklage beim zuständigen Gericht (wenn sie nicht die Möglichkeit wahrnehmen, das Verfahren doch irgendwie einzustellen). Damit ist das Ermittlungsverfahren beendet.
Anschließend beginnt das Zwischenverfahren. Dein Fall befindet sich aktuell in genau diesem Abschnitt. Im Zwischenverfahren hat das Gericht die Anklageschrift erhalten und schickt eine Abschrift davon an den Beschuldigten (der im Zwischenverfahren als "Angeschuldigter" bezeichnet wird). Der Angeschuldigte hat jetzt eine gewisse Zeit (bei dir: eine Woche), um gegen die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens Einwände zu erheben. Denn das Gericht muss in dieser Phase die von der Staatsanwaltschaft eingegangene Anklageschrift prüfen und entscheiden, ob nach der Aktenlage der von der Staatsanwaltschaft festgestellte ausreichende Verdacht wirklich vorliegt. In aller Regel kommt das Gericht - das zur Überprüfung der Anklage dieselben Akten zur Verfügung hat wie zuvor die Staatsanwaltschaft - zur Zulässigkeit der Anklage und eröffnet anschließend das Hauptverfahren. Dennoch wird - durch den Brief den du bekommen hast - dem Angeschuldigten die Möglichkeit gegeben, wichtige Einwände zu erheben, um eventuell schon die Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwenden. Du musst auf diesen Brief nicht reagieren - du kannst es aber. Du kannst beispielsweise deine Version der Geschichte darlegen. Aber Achtung! Wenn du etwas schreibst, dann kann dies das Gericht auch gegen dich verwenden - beispielsweise, wenn du die Tat zugibst.
In aller Regel eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Den entsprechenden Beschluss bekommst du anschließend zugesandt, in der Regel zusammen mit der Ladung zum Termin zur Hauptverhandlung. Dort wird dann dein Fall vor Gericht verhandelt.
Weiteres zu dem Schreiben, das du bekommen hast:
Dem Schreiben ist die Anklageschrift beigefügt. Du kannst dort lesen, was dir die Staatsanwaltschaft vorwirft. Du kannst auch sehen, welche Straftaten dadurch verwirklicht worden sind (wenn es denn stimmt, was die Staatsanwaltschaft dir vorwirft). Außerdem sind dort die Beweismittel verzeichnet, die dich dieser Straftat überführen sollen.
Was kannst du jetzt machen?
Wenn du noch keinen Verteidiger hast, kannst du dir einen Anwalt nehmen (vorausgesetzt, du hast das Geld dafür). Strafverteidiger lassen sich für gewöhnlich im Voraus bezahlen; und wenn sie kein Geld bekommen, kommen sie auch nicht zum Termin zur Hauptverhandlung.
Ansonsten heißt es: Abwarten. Mehr kannst du im Moment nicht tun. Ohne Anwalt auf den Brief zu reagieren, ist jedenfalls in den meisten Fällen nicht ratsam. Dadurch bringt man sich selbst viel zu schnell in die Gefahr, sich selbst zu belasten. Und wenn man - ohne stichhaltige Auskünfte - nicht mehr sagen kann außer "ich war es nicht", bringt eine solche Erwiderung auch nichts.
Ein Anwalt hat übrigens das Recht auf (uneingeschränkte) Akteneinsicht. Das hast du selbst als Beschuldigter nicht bzw. nur eingeschränkt.
Das ist die öffentliche Anklagerhebung der Staatsanwaltschaft an das Gericht.
Das Gericht wird nun entscheiden ob die Anklage zugelassen wird, was in den absolut meisten Fällen so ist. Wird die Anklage zugelassen bekommst Du vom Gericht Bescheid.
Das kann man nur aus dem Kaffeesatz lesen. Es kommt auf die Auslastung des Gerichts an.
muss ich vor Gericht?
das Gericht hat zunächst über die Zulassung der anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden
Das kommt jetzt auf das Gericht an. Die Chancen stehen aber gut.
danke schonmal
also steht noch nichts fest?
Du kommst vor Gericht. 90% Chance.
stehen sie gut das ich nicht vor Gericht muss? oder meinen sie ich muss?
Diese Entscheidung des Gerichts ist regelmäßig nur eine Formsache.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen dich erhoben. Jetzt entscheidet ein Richter, ob er die Anklage zulässt und ob er eine Gerichtsverhandlung für nötig hält.
Jetzt wirst du aufgefordert, eventuelle Einwände, die du gegen die Zulassung der Anklage hast, binnen einer Woche vorzubringen, damit der Richter, diese Einwände, in seine Entscheidung einfließen lassen kann.
Das ist zunächst die erklärte Absicht der Staatsanwaltschaft. Dann kommt es zu einem Hauptverhandlungstermin und zu dem muß der Angeklagte, also in diesem Falle Du, auch erscheinen.
Das Gericht kann allerdings die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen oder die Staatsanwaltschaft kann die Anklage zurücknehmen. Damit würde die Sache wieder in den Stand eines Ermittlungsverfahrens zurückgesetzt. Kommt aber beides sehr selten vor.
wann bekomme ich bescheid ob es der fall ist?