Braucht der Händler meinen Fahrzeugbrief?

5 Antworten

Hallo :)

Sofern du sowohl den "alten" (womöglich entwerteten) Fahrzeugbrief als auch die "neue", seit ca. 10 Jahren ausgegebene Zulassungsbescheinigung besitzt, kannst du den alten Brief behalten.. von meinem alten Audi 100 habe ich den entwerteten originalen Brief aus 1989 auch behalten & ihn mit der neuen Zulassungsbescheinigung, in der dann nur noch mein Name drin stand, weiterverkauft.

Allgemein sind Dinge wie Fahrzeugbrief und -schein sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und II beim Verkauf eines Fahrzeugs unbedingt mitzugeben! Nur wenn wirklich der alte und der neue Brief da sind, dürfte man den "alten" Brief behalten weil er gegenstandslos/entwertet ist.

Wenn du dir unsicher bist, nimm noch jemanden zu dem Autohändler mit. Normalerweise melden Händler die Autos zwar unverzüglich ab, aber ich gebe dir den Rat den Wagen vorher abzumelden. Du darfst dann mit dem abgemeldeten Auto noch eine letzte "Überführungsfahrt" unternehmen, die entweder zu einer Werkstatt, einem Autohaus oder einem Schrottplatz führt. Wenn du Zweifel hast, mache das am besten so.

Hoffe, ich konnte dir helfen :)

Alles Gute..!

Sofi89 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 21:21

Okay! Das hört sich noch besser an! Dann melde ich das Auto einfach ganz früh ab und bin die Erste in der Zulassungsstelle und ich kann dann mit dem abgemeldeten Auto noch zum Händler fahren?

rotesand  14.01.2016, 21:26
@Sofi89

Ja, so würde ich das machen!

Freut mich, wenn dir meine Antwort helfen konnte :)

Der braucht die entwerteten Papiere. Aber vermutlich kann der auch bis abends warten, ohne das es Probleme gibt. Aber das solltest Du einfach mit ihm Klären.

Natürlich braucht der Händler den Fahrzeugbrief. Du brauchst ihn aber nicht um das Auto abzumelden. dazu brauchst du nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Diesen braucht der Händler aber danach auch, denn es ist gleichzeitig die Abmeldebestätigung.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: für die außerbetriebsetzung brauchst du nur den schein und die schilder. die außerbetriebsetzung wird im kfz-schein eingetragen. den kfz-brief und den kfz-schein gibst du dann dem käufer deines fahrzeuges. die papiere übergibst du nachdem dui das geld bekommen hast.

es wird nix ungültig oder vernichtet. Die Papiere wie Zulassungsbescheinigung I II, sowie Tüv u. Asu-Papiere verbleiben beim Fahrzeug. Ohne diese ist keine Zulassung möglich.

Sofi89 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 21:23

Ob ich dann von der Zulassungsstelle, mit dem abgemeldeten Fahrzeug, zum Händler fahren kann

Sofi89 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 21:17

Sorry, abmelden meinte ich. Ich wollte mein altes Auto selber abmelden;-)

peterobm  14.01.2016, 21:21
@Sofi89

und wo ist das Problem? Abmelden und die Papiere samt Auto dem Händler übergeben.