Auto abmelden bei Verkauf nach Belgien?
Hallo, ich habe mein Auto nach Belgien verkauft. Der Käufer hat auch bereits das Auto abgeholt und ist damit nach Belgien gefahren (samt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), er hat mir nun die KFZ-Kennzeichen zurück geschickt. Wie kann ich das Auto nun abmelden? Was benötige ich dafür? Die Veräußerungsanzeige vom Kaufvertrag habe ich bereits an das Straßenverkehrsamt und die Versicherung geschickt. Jetzt habe ich allerdings noch die Kennzeichen bei mir. Ich möchte ungern noch weiter KFZ-Versicherung und Steuern zahlen.
3 Antworten
Wenn Du es bei Der Zulassungsstelle abgemeldest hast, dann geht alles andere automatisch seinen Gang z. B. Finanzamt
Da hast doch sicher den Kaufvertrag? Die Kennzeichen wollen sie gar nicht haben
was hat er denn mit deinem FZG gemacht verschrottet wohl nicht bei der zulassungsstelle musst du bief und schein vorlegen die zulassungsstelle sendet auf dme elektonieschen weg an deine VU eine mitteilung das dass FZG abgemeldet ist FZG brief hättest du wieder bekommen und dein schein wäre einbehalten
auch ein abgemeldetes FZG hat noch versicherungsschutz nachversicherung sagt man
Nein, er hat das FZG nicht verschrottet. Er hat aber den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, also soll ich die zurück verlangen, damit ich den Wagen abmelden kann?
Google ist Dein Freund :o)) http://www.auto-gebrauchtwagen.de/kfz-abmeldung.php
Danke, aber die Seite hilft mir gar nicht! Es war ein Verkauf ins Ausland..
Ich habe es ja an der Zulassungsstelle noch nicht abgemeldet, ich würde gerne wissen, wie das nun geht, da ich ja nur die Kennzeichen vom Auto habe.