Brauchen wir einen Notar ?

4 Antworten

Warum bitte einen Notar wenn die Häuser nur gemietet sind? Wer ist denn der Eigentümer? Sollte es sich nur um Mietverträge handeln, dann ist es keine Überschreibung und der Eigentümer muss neuen Mietern zustimmen!

MDCS132 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 20:44

Nein Die häuser sind das eigentum meines Vaters sie stehen lediglich auf einem Campingplatz und mein Vater zahlt jährlich eine gebür um das Grundstück nutzen zu können auf denen die häuser stehen

Es könnte sein, dass deinem Vater die Holzhäuser als Erbbaurecht gehören, wodurch eine Umschreibung der Häuser ohne Notar nicht geht.

Beim Erbbaurecht ist es so, dass Gebäude und Grundstück (anders als sonst üblich) getrennte Eigentümer haben und getrennt voneinander veräußert und belastet werden können. Wenn eine Umschreibung der Häuser erfolgt, so muss stets ein Notar daran mitwirken. Die vierteljährliche "Miete" wäre dann keine Miete für die Häuser, sondern die Pacht für das Grundstück, auf dem die Häuser stehen.

Sofern aber wirklich nur ein einfacher Mietvertrag besteht, dann muss der Mietvertrag lediglich auf dich abgeändert werden (= Mitwirkung durch den Vermieter) und damit darfst du die Häuser nutzen.

Prüft daher mal nach, ob eventuell ein Erbbaurecht besteht. Normalerweise - dein Vater hat die Holzhäuser ja irgendwann mal erworben, sofern es ein Erbbaurecht ist - sollte deinem Vater das Wort Erbbaurecht (oft fälschlicherweise auch "Erbpacht" genannt) ein Begriff sein. Ansonsten kann über das Grundbuchamt oder über jeden beliebigen Notar im Grundbuch nachrecherchiert werden, ob dein Vater als Berechtigter eines Erbbaurechts verzeichnet ist.

MDCS132 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 20:54

Das ist ja das komplizierte meinem Vater hat die häuser gekauft und hat auch einen Kaufvertrag darüber er zahlt jährlich die pacht für das Grundstück auf dem die häuser stehen (der Campingplatz).

Hufnagl  05.01.2016, 20:56
@MDCS132

Na gut, dann könnt ihr jetzt ja zu seinem Notar gehen und die Umschreibung in die Wege leiten. Den Grundbuchauszug macht der Notar, sodass du keine Kaufvertragsurkunde als Nachweis vorzeigen musst.

MDCS132 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 21:06
@Hufnagl

Aber es gibt keinen Grundbucheintrag für die häuser nur für das Grundstück und dieses ist ja nicht eigentum meines Vaters

Hufnagl  05.01.2016, 21:14
@MDCS132

Ganz sicher? Wenn dein Vater die Häuser ja schließlich gekauft hat, muss er auch bei einem Notar gewesen sein. Eventuell wurde die Urkunde über das Erbbaurecht gar nicht vollzogen?

Ich würde euch auf jeden Fall raten mit den Unterlagen die Ihr habt erst einmal zum Notar zu gehen und zu besprechen, wie hier vorgegangen werden kann.

Es handelt sich hier um Gebäude auf fremden Grund und Boden. Für die Übertragung dieser Gebäude wird ein Notar nicht benötigt, weil das Grundbuch nicht angesprochen wird. Ihr solltet jedoch die Übertragung schriftlich festhalten und auf den Kaufvertrag bezug nehmen, mit dem dein Vater die Gebäude erworben hat. Dann hast du wiederum einen sauberen Eigentumsnachweis. Die Übertragung muss dem Eigentümer des Grund und Bodens angezeigt werden und der Pachtvertrag entsprechend geändert werden.

Die Holzhäuser gelten vermutlich nciht als Häuser, sondern als Mobiheime (Campingplatz) weil man sie auf einen Tieflader laden könnt und wegbringen.

Wenn man das nciht machen kann, hat Dein Vater die Häuser dem Campingplatzbesitzer geschenkt, denn alles, was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, gehört dem Grundsückeigentümer. Dafür gibt es ja das Erbbaurecht.

Versucht das zu klären, denn der Notar hat Recht.