Ist die Änderung Flachdach in Pultdach Meldepflichtig?

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Das ist eine bauliche Veränderung, die so oder so Genehmigungspflichtig ist.

Natürlich muß für eine bauliche Veränderung in diesem Umfang ein Bauantrag gestellt werden.

Ob der Umbau in dieser Form überhaupt genehmigungsfähig ist, hängt vom Bebauungsplan, der Gestaltungssatzung und der Einhaltung der Landesbauordnung ab.

Die Meinung der Nachbarn ist dabei zweitrangig.

Für eine verbesserte Wärmedämmung braucht jedenfalls niemand das Dach in dieser Form anheben, vielmehr hat der Nachbar wohl die Vergrößerung seiner Wohn-/ Nutzfläche im Sinn.

Das ist eine Frage der Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Ortsgestaltungssatzung und der Statik.

Nachbarn haben dazu nichts zu sagen, es sei denn, die Abnstandsfläche nach Landesbauordnung wird durch die Dacherhöhung unterschritten.

Ob es baugenehmigungspflichtig ist steht in der jeweiligen Landesbauordnung; wenn es genehmigungsfrei ist müssen trotzdem alle Bauvorschriften beachtet werden.

enginmachine  16.10.2012, 05:51

Lieber Seehausen, in welcher LBO wäre denn eine solch massive bauliche Veränderung nicht Genehmigungspflichtig?

Seehausen  16.10.2012, 09:39
@enginmachine

z.B. im Bundesland Hessen und Bayern, wenn keine Befreiungen/Abweichungen nötig werden. Ist aber unwichtig, weil sowieso alle Bauvorschriften eingehalten werden müssen.

Da muss man die Gemeinde fragen. Die Nachbaren haben da nichts zu bestimmen

Ich nehme an, das hängt vom Bebauungsplan ab, der für Euer Viertel gilt (=> Gemeindeverwaltung, Bauamt). Wenn der das hergibt...