Wann kündigen in Elternzeit?
Meine Elternzeit läuft noch ca ein halbes Jahr. Da ich nicht mehr zum alten Arbeitgeber zurück möchte, habe ich bereits um eine neue Stelle gekümmert. Diese werde ich genau am ersten Tag nach meiner Elternzeit antreten können.
Nun frage ich mich, wann ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen soll. Im Internet steht eine Frist von 3 Monaten. Es stehen noch viele Urlaubstage aus und über die Ausbezahlung würde ich mich natürlich auch sehr freuen.
Macht es Sinn in Kürze meine Kündigung für in 6 Monaten einzureichen?
Es wäre ja auch gut gemeint, um sich um Ersatz zu kümmern. Andererseits möchte ich natürlich nicht, dass es für mich Nachteile haben könnte.
Für eure Rückmeldungen bin ich sehr dankbar !
3 Antworten
Nun frage ich mich, wann ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen soll.
Wie Du selbst schon recherchiert hast, beträgt die Kündigungsfrist dann, wenn Du genau zum Ende der Elternzeit kündigen willst, 3 Monate.
So bestimmt es das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG § 19 "Kündigung zum Ende der Elternzeit":
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Du kannst die Kündigung selbstverständlich auch schon viel früher aussprechen.
Wegen
Andererseits möchte ich natürlich nicht, dass es für mich Nachteile haben könnte.
musst Du Dir (rechtlich gesehen) keine Sorgen machen, da während der Elternzeit Kündigungsschutz besteht, der Arbeitgeber Dir also nicht kündigen darf (von Ausnahmen abgesehen, zu denen die zuständige Aufsichtsbehörde aber vorab ihr Einverständnis erklären muss) - BEEG § 18 "Kündigungsschutz" Abs. 1 Satz 1:
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.
Wenn du ein gutes Verhältnis mit deinem Arbeitgeber hast, würde ich ihn an deiner Stelle einfahren mal anrufen und das besprechen. Ich an seiner Stelle würde möglichst früh wissen wollen was mir blüht, aber wenn du dich dann auf sechs Monate Schikane einstellen musst könnte ich auch verstehen, wenn du das nicht willst.
Schriftlich und rechtswirksam kündigen solltest du erst, wenn du dir über deine Kündigungsfrist im klaren bist. Dazu muss es in deinem Arbeitsvertrag einen Passus geben oder den entsprechenden Paragraphen im Arbeitsrecht. Je nachdem wie lange du bei dem Unternehmen warst gelten da unterschiedliche Fristen.
wenn du dir über deine Kündigungsfrist im klaren bist
Die ist gesetzlich festgelegt.
Die Kündigungsfrist beträgt (als Mindestfrist) 3 Monate, wenn genau zum ende der Elternzeit gekündigt werden soll - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG § 19 "Kündigung zum Ende der Elternzeit":
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Na ja, wie lange deine Kündigungsfrist ist, solltest du schon wissen, das können wir dir nicht sagen.
Früher kündigen kannst du natürlich immer....
Na ja, wie lange deine Kündigungsfrist ist, solltest du schon wissen, das können wir dir nicht sagen.
Doch, das kann man sagen, weil das gesetzlich festgelegt ist!
Die Kündigungsfrist beträgt (als Mindestfrist) 3 Monate, wenn genau zum ende der Elternzeit gekündigt werden soll - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 19 "Kündigung zum Ende der Elternzeit":
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.