Boxer oder Listenmischling ?
Hallo...
Wir suchen schon seit längerer Zeit nach einem Hund und sind uns über Kosten (Schule, Futter, Tierhaftpflicht, Krankenversicherung,Steuer etc.... ) und Zeitaufwand im Klaren - ist auch nicht der erste Hund.
Nun hat es der Zufall ergeben, dass im Bekanntenkreis jmd seine 3-jährige Boxermix Hündin abgeben muss (finanzieller Hintergrund) und wir sie gut kennen und mögen.
Jetzt zur Frage: Im Pass ist sie als Boxer eingetragen, aber es sieht n Blinder, dass da n Stafford mit drin ist. Nun ist es ja so, dass Listenhunde einige Auflagen erfüllen müssen.Wenn wir sie nun übernehmen sollten, ist es dann gesetzlich alles korrekt? Nicht, dass sie uns beim ersten Spaziergang als vermeintlicher Listenhund abgenommen wird...es wird auch "normale" Hundesteuer gezahlt. Wisst ihr wie ich es meine?
Wir sind aus Schleswig-Holstein
Bitte um Hilfe von erfahrenen Hundeliebhabern
1 Antwort
Also ich sehe hier nicht zwingend einen Stafford-Einschuss, sondern phänotypisch weit überwiegend den klassischen Boxer. Was führt zu der abweichenden Vermutung? Höhe? Gewicht? Wesen?
Ist aber im Prinzip auch gleichgültig:
Das Bundesland Schleswig-Holstein hat mit Wirkung vom 01.01.2016 die dort bis einschl. 31.12.2015 gültige Rasseliste ersatzlos abgeschafft; insofern gibt es dort seit über einem Jahr landesweit keine "Listenhunde" mehr.
Hiervon unberührt blieben die Listen der Städte / Gemeinden bzw. deren Auswirkungen auf die jeweiligen (Hunde)Steuersatzungen."Beim ersten Spaziergang abgenommen" also nicht; "es wird auch "normale" Hundesteuer gezahlt" vermutlich, aber nicht sicher, weiterhin.
Um sicher zu gehen: Rassegutachten (Kosten ca. EUR 120 - 150) einer/s gerichtlich anerkannten Gutachters/in (z. B. Frau Schuldt-Herzig, Herr Busse - einfach googlen) einholen und unter dessen Beifügung die Anmeldung des Hundes vornehmen.