Mit Kampfhund (Listenhund) gassi gehen?

3 Antworten

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An Deiner Stelle würde ich mich nicht auf die Antworten hier verlassen, sondern beim zuständigen Orndungs- oder Veterinäramt anrufen und fragen. Dort wird man Dir eine verbindliche Auskunft geben können.

Naninja  29.04.2016, 21:30

Ich habe noch das hier gefunden (anrufen würde ich trotzdem):

Scheint so, als müsstest Du den notwendigen Sachkundenachweis haben, über 18 sein, dazu in der Lage, den Hund zu halten und die Maulkorb- und Leinenpflicht beachten:

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Anleinpflicht und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums

sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von

Mehrfamilienhäusern

Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters durch ein

Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde; gleiches gilt für den

Hundeführer auf Verlangen der Behörde

Sachkunde des Hundehalters und

Hundeführers

(

gefährliche Hunde:

Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung),

Hunde bestimmter Rassen:

Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) bzw. einer sachverständigen Stelle)

Hundehalter

und Hundeführer

müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben

Hundehalter und

Hundeführer

müssen in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen

Sicherstellung der ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung

Mitführen der Erlaubnis bzw. des Hundeausweises oder einer Kopie

beim Ausführen des Hundes

(ggf. Vorlage bei Kontrolle)

Verbot des gleichzeitigen Führens von mehreren derartigen Hunden durch eine Person

Abgabe oder Veräußerung eines Hundes nur an Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Haltung sind

Quelle: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw

Hallo,

nein, das darfst du nicht, denn unser NRW-Hundegesetz besagt:

"Gefährliche Hunde oder Hunde der nordrhein-westfälischen Rasseliste
dürfen nur von Personen geführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis
zum Halten und Führen gefährlicher Hunde haben."

Diese Erlaubnis hast du ja wahrscheinlich eher nicht.

Erinnere deine Cousins daran, dass in NRW für diese Hunde, wenn sie älter als 6 Monate sind, eine Maulkorbpflicht besteht, auch, wenn dies in Berlin nicht der Fall ist. Es sei denn, sie können für ihren Hund eine Maulkorbbefreiung nachweisen. sonst könnte es großen Ärger geben.

Jazzmatazz44 
Beitragsersteller
 29.04.2016, 21:14

Ich habe den Sachkundenachweis aber, dass steht auch in der Frage

dsupper  29.04.2016, 21:17
@Jazzmatazz44

Das habe ich gelesen, aber damit hast du noch lange nicht die Erlaubnis zum Haltung und Führen "gefährlicher" Hunde. Diese Haltungserlaubnis bekommt man in NRW nämlich nur unter ganz besonders strengen Auflagen, vor allen Dingen muss man dabei ausreichend begründen können, warum man so einen Hund halten will. Diese Begründung kann das Ordnungsamt anerkennen - muss (und tut) es aber meistens nicht.

auch in berlin gelten dies  hunderassen sehr whl  als  gerfährlich -- wie kmmst du auf so eine aussage  ? lie  dir  und vor allem auch deine cusine mal  den  folgenden link  durch :

http://www.stadthunde.com/berlin/auf-einen-blick/hundegesetzhundeverordnung.html

schön  so weit lesen  bis  die entprechende  gefährlichen hunde kommen :

wenn deine  cusine  keine 18 ist , darf sie  auch in  berlin so eine rasse garnicht  ausführen !

Jazzmatazz44 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 15:33

Ja der AMERICAN Staffordshire Bullterrrier gilt als gefährlich aber nicht der Staffordshire Bullterrier ( um den es in dieser Frage geht) dass sind zwei verschiedene rassen ,