Mit Kampfhund (Listenhund) gassi gehen?
Meine Cousins aus Berlin werden mich besuchen und einer wird sein Hund mitbringen (ein Staffordshire Bullterrier,die übrigens in Berlin NICHT als gefährliche Hunde gelten) und meine Frage ist darf ich mit den Hund gassi gehen (Besitze den Sachkundenachweis über gefährliche Hunde der Kategorie 1 für NRW )) obwohl der Hund mir nicht gehört bzw nicht auf meinem Namen angemeldet ist und muss mein Cousin sich immer mit mir befinden falls ich den Hund dabei habe.
3 Antworten
An Deiner Stelle würde ich mich nicht auf die Antworten hier verlassen, sondern beim zuständigen Orndungs- oder Veterinäramt anrufen und fragen. Dort wird man Dir eine verbindliche Auskunft geben können.
Hallo,
nein, das darfst du nicht, denn unser NRW-Hundegesetz besagt:
"Gefährliche Hunde oder Hunde der nordrhein-westfälischen Rasseliste
dürfen nur von Personen geführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis
zum Halten und Führen gefährlicher Hunde haben."
Diese Erlaubnis hast du ja wahrscheinlich eher nicht.
Erinnere deine Cousins daran, dass in NRW für diese Hunde, wenn sie älter als 6 Monate sind, eine Maulkorbpflicht besteht, auch, wenn dies in Berlin nicht der Fall ist. Es sei denn, sie können für ihren Hund eine Maulkorbbefreiung nachweisen. sonst könnte es großen Ärger geben.
auch in berlin gelten dies hunderassen sehr whl als gerfährlich -- wie kmmst du auf so eine aussage ? lie dir und vor allem auch deine cusine mal den folgenden link durch :
http://www.stadthunde.com/berlin/auf-einen-blick/hundegesetzhundeverordnung.html
schön so weit lesen bis die entprechende gefährlichen hunde kommen :
wenn deine cusine keine 18 ist , darf sie auch in berlin so eine rasse garnicht ausführen !