Mit Kampfhund (Listenhund) gassi gehen?
Meine Cousins aus Berlin werden mich besuchen und einer wird sein Hund mitbringen (ein Staffordshire Bullterrier,die übrigens in Berlin NICHT als gefährliche Hunde gelten) und meine Frage ist darf ich mit den Hund gassi gehen (Besitze den Sachkundenachweis über gefährliche Hunde der Kategorie 1 für NRW )) obwohl der Hund mir nicht gehört bzw nicht auf meinem Namen angemeldet ist und muss mein Cousin sich immer mit mir befinden falls ich den Hund dabei habe.
3 Antworten
An Deiner Stelle würde ich mich nicht auf die Antworten hier verlassen, sondern beim zuständigen Orndungs- oder Veterinäramt anrufen und fragen. Dort wird man Dir eine verbindliche Auskunft geben können.
Ich habe noch das hier gefunden (anrufen würde ich trotzdem):
Scheint so, als müsstest Du den notwendigen Sachkundenachweis haben, über 18 sein, dazu in der Lage, den Hund zu halten und die Maulkorb- und Leinenpflicht beachten:
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht außerhalb befriedeten Besitztums
sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von
Mehrfamilienhäusern
Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters durch ein
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde; gleiches gilt für den
Hundeführer auf Verlangen der Behörde
Sachkunde des Hundehalters und
Hundeführers(
gefährliche Hunde:Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung),
Hunde bestimmter Rassen:Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) bzw. einer sachverständigen Stelle)
Hundehalter
und Hundeführermüssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
Hundehalter und
Hundeführermüssen in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
Sicherstellung der ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung
Mitführen der Erlaubnis bzw. des Hundeausweises oder einer Kopie
beim Ausführen des Hundes(ggf. Vorlage bei Kontrolle)
Verbot des gleichzeitigen Führens von mehreren derartigen Hunden durch eine Person
Abgabe oder Veräußerung eines Hundes nur an Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zur Haltung sind
Quelle: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1395-landeshundegesetz-lhundg-nrw
Hallo,
nein, das darfst du nicht, denn unser NRW-Hundegesetz besagt:
"Gefährliche Hunde oder Hunde der nordrhein-westfälischen Rasseliste
dürfen nur von Personen geführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis
zum Halten und Führen gefährlicher Hunde haben."
Diese Erlaubnis hast du ja wahrscheinlich eher nicht.
Erinnere deine Cousins daran, dass in NRW für diese Hunde, wenn sie älter als 6 Monate sind, eine Maulkorbpflicht besteht, auch, wenn dies in Berlin nicht der Fall ist. Es sei denn, sie können für ihren Hund eine Maulkorbbefreiung nachweisen. sonst könnte es großen Ärger geben.
Das habe ich gelesen, aber damit hast du noch lange nicht die Erlaubnis zum Haltung und Führen "gefährlicher" Hunde. Diese Haltungserlaubnis bekommt man in NRW nämlich nur unter ganz besonders strengen Auflagen, vor allen Dingen muss man dabei ausreichend begründen können, warum man so einen Hund halten will. Diese Begründung kann das Ordnungsamt anerkennen - muss (und tut) es aber meistens nicht.
auch in berlin gelten dies hunderassen sehr whl als gerfährlich -- wie kmmst du auf so eine aussage ? lie dir und vor allem auch deine cusine mal den folgenden link durch :
http://www.stadthunde.com/berlin/auf-einen-blick/hundegesetzhundeverordnung.html
schön so weit lesen bis die entprechende gefährlichen hunde kommen :
wenn deine cusine keine 18 ist , darf sie auch in berlin so eine rasse garnicht ausführen !
Ja der AMERICAN Staffordshire Bullterrrier gilt als gefährlich aber nicht der Staffordshire Bullterrier ( um den es in dieser Frage geht) dass sind zwei verschiedene rassen ,
Ich habe den Sachkundenachweis aber, dass steht auch in der Frage