Darf jeder Bürger einfach so einen Infostand auf der Straße eröffnen?
Hallo,
gegenüber von meinem Wohnzimmerfenster haben sich zwei sehr fragwürdige (weil Büso-Anhänger) auf dem Fußweg breit gemacht.
Deswegen die Frage: Dürfen die auch ohne Genehmigung den Fußweg zupflastern?
Außerdem bringen die meinen Blutdruck in Höhe mit dem Schwachsinn, den die schreiben.
7 Antworten
Jein.....
Wenn der Stand einen kommerziellen Hintergrund hat, benötigen die eine Sondernutzungserlaubnis nach § 8 WegeG, bei politischen Hintergründen sind die Ländergesetze verschieden, mal mit, mal ohne Genehmigungsvorbehalt.
Eine Sondernutzung kommt auch im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Die einschlägigen Regelungen finden sich für Bundesstraßen im Bundesfernstraßengesetz (FSTrG), für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen dagegen in den Straßengesetzen der Länder (zum Beispiel Hessisches Straßengesetz, HStrG)[2].
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Volksfeste, Märkte oder Straßenmusik und Kleinkunst-Darbietungen auf der Straße. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 17. Dezember 2003 entschieden, dass auch die Tätigkeit eines sog. „Grillwalkers“, der im Umhergehen Würste grillt und verkauft, keinen Gemeingebrauch mehr darstellt, sondern eine Sondernutzung ist. Ähnlich ist die rechtliche Lage bei Personen, die zum Beispiel in einem umgehängten, aufklappbaren Koffer (Bauchladen) Schmuck zum Kauf anbieten.
Die Sondernutzung bedarf grundsätzlich der Erlaubnis durch die zuständige Straßenbaubehörde (vgl. § 8 FStrG für Bundesstraßen).
Dankesehr!
Jeder Bürger darf das machen, wenn er sich beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Sondernutzungserlaubnis gem. § 21 Straßen- und Wegegesetz des jeweiligen Landes holt. In der Erlaubnis sind natürlich Auflagen enthalten, die einzuhalten sind. Zum Glück haben wir hier in Deutschland das Recht, die Meinung zu äußern, auch wenn sie nicht von allen Menschen so akzeptiert wird.
Zum ersten ist es völlig uninteressant, was sie schrieben und Dich möglicherweise aufregt - das GG garantiert Meinungsfreiheit. Zum zweiten: Woher weißt Du, das die keine Genehmigung haben - ist das lediglich eine Vermutung? Und wenn ich deinen Namen hier so anschaue, solltest Du dich eventuell mehr um Dinge kümmern, die dich auch etwas angehen, sonst könnte man annehmen Du hättest nur lange Weile. Werden auch Parksünder aufgeschrieben und Anzeigen erstattet?
Was schließt Du bitte auf meinen Namen? Stell dich nicht als Moralapostel hin und komm mir dann mit solchen dummen Vorurteilen, da hast Du dir echt ein Eigentor geschossen. Und lange Weile? Vielleicht. Auch hart arbeitende Menschen haben mal frei..
Außerdem bringen die meinen Blutdruck in Höhe mit dem Schwachsinn, den die schreiben.
welche partei schreibt denn da keinen schwachsinn wenn sie ihre ziele begründen wollen?? mir fällt da keine ein.
hehe, touché! ;)
Aber so einen Käse hab ich außer bei der NPD und AfD noch nicht gelesen. Wenn man sich allerdings etwas mit dem Programm der Büso beschäftigt, wird einem auffallen, dass die garnicht so weit von diesen beiden Parteien entfernt sind. (Nach meiner Meinung) Leider musste ich vor ca. 5-6 Jahren in Dresden in der Straßenbahn den Gruppengesang von ein paar Büso-Anhängern antun ... als ich danach laß, wofür die stehen, war ich doch etwas erstaunt.
das ist nur mit Genehmigung vom Ordnungsamt erlaubt...