Lagerung von Sperrmüll auf einem offenen (angemeldeten) Anhänger in einem Wohngebiet zulässig?
Ist es zulässig, Sperrmüll auf einem offenen (angemeldeten) Anhänger wochenlang auf der Straße in einem Wohngebiet zu lagern? Es handelt sich um einen gewerbsmäßigen Entrümpler, der ständig seinen Müll vor unserem Wohnzimmerfenster zwischenlagert.
3 Antworten
Am besten wendest du dich ans Ordnungsamt. Ich finde es auch nicht gerade schön und appetitlich, wenn man den Müll anderer Leute wochenlang vor dem Wohnzimmerfenster hat. Vor allem wenn es um Matratzen geht, die fangen doch irgendwann an zu stinken. Da solltest du dich an die Gemeinde wenden.
Dann lass ihn doch, was stört dich das?
Mich stört, dass sich ca. 2,5 m vor meinem Wohnzimmerfenster ein Berg alter aufgeweichter Matrazen, Sofas und sonstiges undefinierbares Zeug auftürmt (teilw. schon ganz schön ecklig), und das immer wieder.
§ 12 StVO:(3b) ist da zuständig, max. 2 Wochen darf ein Anhänger unbewegt stehen.