2 Antworten

Man kann das so nur schlecht beantworten. Es kommt immer darauf an, wofür die Prämie wirklich genau gezahlt wird. Anhaltspunkte können sich aus der Lohnabrechnung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Dort wird die Prämie ja irgendwie näher bezeichnet sein oder es wird erläutert sein, wofür die Prämie schlussendlich gezahlt wird. Erst wenn man das weiß, kann man beurteilen, ob Pfändungsschutz besteht.

Grundlage für die Beurteilung ist die Regelung in § 850 a ZPO. Das kannst du hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

Ich meine ja, es sind ja auch Einkommen.

Pralinchens 
Beitragsersteller
 12.04.2012, 14:33

Und was ist mit diesem Absatz:

Diese Teile Ihres Lohns/Gehalts sind unpfändbar: die Hälfte der Bruttoüberstundenvergütung und des Weihnachtsgeldes (bis 500 Euro), zusätzliches Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen und sonstige Aufwandsentschädigungen, sowie Gefahren-, Schmutz-, Erschwerniszulagen und Treueprämien. Unpfändbar sind auch Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Grundrente, Kinder- und Wohngeld, Studienbeihilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge, Blindenzulagen.

Fällt der "Bonus" hier nicht drunter?

chemieprofi01  12.04.2012, 18:39
@Pralinchens

Man könnte ihn als so eine Art Treueprämie deklarieren, aber ich bin nicht so der Fachmann dafür.