Was passiert, wenn man sich während der Privatinsolvenz nicht "wohl verhalten" hat?
Gibt es so etwas wie eine "zweite Insolvenz"? Oder ist dann der Schuldner für immer in der Pflicht gegenüber den Gläubigern?
5 Antworten
Die Restschuldbefreiung wird versagt. Eine zweite "Chance" gibt es nicht. Die Gläubiger werden mit ihren Forderungen in den Stand vor dem Verfahren abzüglich bereits erhaltener Quotenzahlung versetzt. - Die freut´s - den Schuldner reut´s!
Wurd die RSB nach §296 oder 297 InsO versagt, ist ein Neuantrag auf Restschuldbefreiung nach 10 Jahren wieder möglich.
Nein, eine zweite Insolvenz ist dann nicht mehr möglich. Wenn man sich etwas zu Schulden kommen lässt innerhalb der Wohlverhaltensperiode, war es das und alle Forderungen werden wieder sofort fällig, sprich, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können forgesetzt werden von seiten der Gläubiger.
Ihr seht wohl alle zu viel Realitysoaps?
Selbstverständlich ist ein Insolvenzverfahren jeder Zeit erneut möglich. Einen 2- Möglichkeit die Restschuldbefreiung zu erhalten, wenn eine Versagung nach 296/297 InsO erfolgte, gibt es erst nach 10 Jahren.
Die Verurteilung müßte doch aber wegen Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht oder Gläubigerbegünstigung erfolgen. Und beim Schlußtermin bekannt sein. Wegen Neuschulden gibt es keinen Versagungsgrund. Möchten Sie das problem näher erläutern? Gerne können Sie mir bei pleite-was-nun auch eine PN senden oder dort öffentlich mit anderen erfahrenen mods diskutieren.
- es drohen Anzeigen wegen Betrug,eine 2. privatinsolvenz ist ausgeschlossen,die schulden bleiben bestehen,zu recht,wenn jemand die Gläubiger nur verschaukelt,und nicht mal 6 jahre ordentlich leben kann
ich sag doch,Betrüger!!!Die lassen sich frech die Schulden von anderen bezahlen und nennen es vornehm "Insolvenz!!sind doch eh nur Schulden-Betrüger.In früheren Zeiten kam soetwas an den Pranger ,oder in den Schuldturm,Schulden machen,andere prellen und dann fleißig weiter so leben,sollte man bestrafen!!!!
Das klingt als wärst Du mit einem "goldenen Löffel im Mund" geboren..........
ja und,deshalb kann ich auch mit Geld umgehen und respektiere das Geld anderer Leute!!!Sprich,würde geliehenes nie veruntreuen.Man muss doch nicht reich sein um ehrlich zu sein,verstehe die Frage eigentlich gar nicht....
Man kann nicht alle Insolventen über einen Kamm scheren, die Leute die Jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt haben und dann in die Verbraucherinsolvenz gehen verurteile ich auch, aber es gibt auch genügend Leute die selbst einer Betrügerischen- oder einer Abzockermasche aufgesessen sind (z.B. durch Immobilien, Mietnomaden bzw. Mieter die einem die Wohnung zerstören usw.), solche Leute brauchen eine Instanz wie die Verbraucherinsolvenz um wieder Boden zu fassen.
MfG
Habe heute vom Insolvenzverwalter erfahren: solange die Gläubiger vor Abschluß des Verfahrens nicht nachfragen (in dem fall sind es zwei banken, die sicher nicht Erkundigungen einholen) passiert auch nichts. Man müsste die in der Insolvenzphase entstandenen Schulden, wenn man Titel hat, melden. dann kommt es ggf. zu einem Strafverfahren. In dem fall bin ich Gläubigerin. Wenn ich das tue, sehe ich mein geld nie wieder ...