Böller in Naturschutzgebiet von Polizei erwischt?
Hallo liebe Community .Ich habe gestern mit ein paar Freunden (13-15Jahre ,ich 14) Böller ab 18(Chinaböller) in einem Naturschutzgebiet gezündet .Ein Jäger hatte uns durch ein Fernglas beobachtet und gedacht wir würden Schießen da einer auch eine g36 c Softair dabei hatte . Als ich gegangen bin würde ich von der Polizei angehalten und befragt und auch gestanden .Meine Frage ist jetzt was passiert weil die Polizisten gesagt haben das wir eine Vorladung bekommen und wir mit einer Geldstrafe rechnen müssen .Ist die Strafe höher (wenn ja wieviel)da es in einem Naturschutzgebiet war ? wieviel muss ich dann zahlen ?
4 Antworten
30 Sozialstunden und 100 Jahre Bäume zählen.
Geldstrafe gibts für Kinder nicht. Und es werden nur die über 14-jährigen Kinder bestraft. Soweit es das Gesetz betrifft. Die jüngeren trifft nur die elterliche Strafe.
Danke fürs Sternchen!
Das du es gestanden hast, war schonmal ein Fehler. Ehrlichkeit hin oder her. Der Polizist muss dir Nachweisen das du einen Böller gezündest hast und nicht du musst Nachweisen das du es nicht warst.
Also falls dich einer vom Staat fragt: Was denken sie denn was sie falsch gemscht hätten können" Antworte mit "Weiß ich nicht."
Nungut da du gestanden hast wird vielleicht ein kleines Bußgeld kommen.
Stimmt hast recht das man abstreiten soll . In Wirtschaft und recht haben wir so was nie gelernt ,von wegen schule bringt was fürs Leben :).Kannst du mir noch ein paar Tipps geben oder Website sagen wo man seine Rechte und die der Polizisten kennt ?Danke :)
Eine Geldstrafe ist nach Jugendstrafrecht (und da falls ihr drunter) nicht möglich, allerdings handelt es sich hier "nur" um Ordnungswidrigkeiten - und Bußgelder können auch über Minderjährige verhängt werden.
Kurz: Das wird nicht billig.
Hier die Liste der möglichen Bußgelder:
Beunruhigen oder Stören von Wildtieren, ggfs. sogar geschützte Arten: Je nach Bundesland zwischen 25 und 10.000€.
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen außerhalb der genehmigungsfreien Zeiten: Verstoß gegen SprengG §40 Abs. 1 Ziffer 16 iVm 1. SprengV §46 Abs. 1 Ziffer 8b. Bußgeld bis 10.000€.
Für den Kollegen mit der Softair: Verstoß gegen WaffG §42a. Bußgeld bis 10.000€.
Außerdem werden die Polizisten mit euch sicher noch darüber reden wollen, wer euch die Böller gegeben hat - die Person kann sich dann wirklich auf ein Strafverfahren freuen.
Immer alles abstreiten bzw garnichts sagen grundsätzlich bei der Polizei.
Für Knaller zünden wird nicht viel passieren !