Kann man einen Hartz 4 Antrag auch faxen?
Ist das dann rechtsgültig oder muss der Hartz 4-Antrag im Original vorliegen?
9 Antworten
Ist das dann rechtsgültig oder muss der Hartz 4-Antrag im Original vorliegen?
Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Der Antrag ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Antragsteller dem Leistungsträger gegenüber zum Ausdruck bringt, eine Sozialleistung in Anspruch nehmen zu wollen.
Faxen ist also vollkommen ok.
Du bist im Zweifel allerdings in der Nachweispflicht für das Datum der Antragstellung .. und da reicht ein Faxprotokoll nicht!
Nein!Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden und meist wird auch auf persönliche Antragsabgabe bestanden
Ein Antrag ist sogar telefonisch oder über Bevollmächtigten möglich. Keine Papiere, keine Unterschrift, nichts ...
Worauf bestanden werden kann, ist die persönliche Abgabe der Unterlagen zwecks Identitätsprüfung.
Du verwechselst Antrag mit Antragsunterlagen.
Das hat mit der Antragstellung selbst aber nicht das geringste zu tun.
Per Fax oder mail könnte ja sonst jemand den Antrag abgeben, während der Antragsteller sich in Australien aufhält.
Das ist vollkommen wumpe ...
Das ist vollkommen wumpe ...>
Geht es auch im sachlichen Deutsch, welcher nicht an Gossensprache erinnert?!
Du weisst doch gar nicht, ob sie erstmal nen Antrag haben oder bereits einen fertigen hat und verschicken möchte!
Einen Antrag will man nicht haben; einen Antrag stellt man.
Und wenn jemand nach Antrag fragt, dann gehe ich davon aus, dass er auch einen Antrag und nicht die Unterlagen meint.
Könnte doch sein, der Fragesteller braucht zur persönlichen Abgabe eine gewisse Summe Fahrgeld, die sich vielleicht jeder, der in seiner Situation ist, gern sparen würde.
Verbindungen auf dem Land sind mitunter schlecht und ziemlich teuer.
Bei meinem Weiterbewilligungsantrag hat das funktioniert, allerdings musste ich das Original später natürlich nachreichen.
Sobald das ein Erstantrag ist und eventuell Nachweise erforderlich sind, sieht das aber anders aus. In meinem Fall wars nur die Meldung, dass alles bleibt wie es ist.
Und ich hatte wohl einen kulanten Sachbearbeiter (der Verständnis dafür hatte, dass es schlicht nicht möglich ist, 5 Stunden hin und 5 Stunden zurück auf mich zu nehmen mit 2 Kindern).
Ruf doch an und frag nach, solange man kann sollte man originale persönlich abgeben, denn ein Faxbericht ist kein Abgabeschein, außerdem kostet Faxen richtig Geld...
Nur mal so aus Interesse :
Wieso hast Du einen Weg von 5 Stunden zu Deinem Sachbearbeiter?
Hatte, hab ich zum Glück inzwischen nicht mehr.
Weil ich damals in einer Notunterkunft auf dem Land gewohnt habe, weit weit weg vom Jobcenter, welches in der benachbarten Kreisstadt lag und wenn ich mit Kinderwagen nicht über die Bundesstraße hetzen wollte, musste ich die umgehen.
ÖPNV gibts da so gut wie gar nicht (lediglich 3 Schulbusse oder ein Anrufbus für 7 €).
Ich hab mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und ihm die Unterlagen Faxen dürfen, wenn ich ihm die Original übergebe, sobald ich meinen neuen Wohnsitz melde (weil ich dazu den Kreis verlassen musste und somit wieder eine Bestätigung vom Jobcenter brauchte, dafür hat mich ne Sozialarbeiterin im Auto gefahren).
Lebenserfahrungen die ich keinem wünsche... Auch nicht die, wegen denen ich in der Unterkunft war :/
Die setzen da voraus, dass jeder nen Führerschein und ein eigenes Auto hat (zu meiner Überraschung war das auch bei allen anderen ALG2 Empfängern dort der Fall)
Das ist echt heftig...
allerdings sehe ich es in dem Fall als eine Notwendigkeit und nicht unbedingt als ausgesprochene Freundlichkeit des Sachbearbeiters, daß Du die Unterlagen faxen mußtest. Oder Du hättest sie ihm per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Aber ein solcher Weg ist - gerade mit Kind - unzumutbar.
Hallo,
alle Anträge von jeglichen Ämtern musst du entweder per Post zuschicken oder persönlich vorbeibringen, da gibt es ein Telekommunikationsgesetzt, was das Faxen von amtlichen Anträgen verbietet.
den erstantrag musst du persönlich abgeben, folgeanträge kannst du per post senden.
Für eine erste Meldung ist das OK. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden und meist wird auch auf persönliche Antragsabgabe bestanden.
Per Fax oder mail könnte ja sonst jemand den Antrag abgeben, während der Antragsteller sich in Australien aufhält.