Blöde Gegenfrage bei Verkehrskontrolle - Was hätte das für Konsequenzen?

Das ist frech, aber nicht strafbar! 100%
So eine Gegenfrage kann strafbar sein! 0%

22 Stimmen

24 Antworten

Das ist frech, aber nicht strafbar!

Solange die Gegenfrage keine Beleidigung beinhaltet gibt es keine rechtlichen Probleme.

Könnte natürlich sein, dass Du dann die Aids-Handschuhe und das Warndreieck vorzeigen musst, wenn Du die verärgerst und etwas genauer nach Mängeln gesucht wird.

Jumi1974 
Beitragsersteller
 16.03.2011, 23:52

Aids-Handschuhe??? Hab ich da was verpasst???

antwort72  16.03.2011, 23:54
@Jumi1974

Sind Pflicht im Verbandskasten.

Jumi1974 
Beitragsersteller
 16.03.2011, 23:57
@antwort72

ok, dann hab ich sie auch :)

Das ist frech, aber nicht strafbar!

Das ist zwar keine Straftat, aber daraufhin werden sie dich erst Recht unter die Lupe nehmen und dich schön hin halten. Auto durchsuchen vielleicht oder den kleinsten Fehler am Auto beanstanden, etc. Die finden schon einen Weg wenn ihnen etwas nicht passt!

Das ist frech, aber nicht strafbar!

Das dürfte keine Beleidigung sein. Du kannst dann aber sicher noch Verbandskasten und Warndreieck raussuchen und was den Kollegen noch so einfällt, um dir die Zeit zu versüßen.

Das ist frech, aber nicht strafbar!

Mal abgesehen davon, kein Polizeibeamter würde Dich das fragen. Die sind nicht blöd, Steilvorlagen für peudocoole Gegensprüche liefern die nicht so ohne weiteres.

Der fragt höchstens, ob Du berauschende Mittel eingenommen hast. Dann darauf eine blöde Antwort bringt Dir höchstens eine eingehendere Kontrolle ein.

Das ist frech, aber nicht strafbar!

Wenn Du ne ausführliche Kontrolle mit allen Schikanen haben willst , dann mach das so !

Als Polizist würd ich Dich kontrollieren bis ins letzte Detail, alles was rechtlich möglich ist, nur so als Spaßantwort auf Deine Spaßfrage. :-))