Blöde Gegenfrage bei Verkehrskontrolle - Was hätte das für Konsequenzen?
Angenommen, ich gerate in eine Verkehrskontrolle und der Polizist fragt mich "Haben sie schon einmal Drogen genommen?" und ich Antworte "Nö! Und Sie?" - Darf man das? Ist so eine Gegenfrage nur frech oder sogar strafbar?
22 Stimmen
24 Antworten
Solange die Gegenfrage keine Beleidigung beinhaltet gibt es keine rechtlichen Probleme.
Könnte natürlich sein, dass Du dann die Aids-Handschuhe und das Warndreieck vorzeigen musst, wenn Du die verärgerst und etwas genauer nach Mängeln gesucht wird.
Sind Pflicht im Verbandskasten.
ok, dann hab ich sie auch :)
Das ist zwar keine Straftat, aber daraufhin werden sie dich erst Recht unter die Lupe nehmen und dich schön hin halten. Auto durchsuchen vielleicht oder den kleinsten Fehler am Auto beanstanden, etc. Die finden schon einen Weg wenn ihnen etwas nicht passt!
Das dürfte keine Beleidigung sein. Du kannst dann aber sicher noch Verbandskasten und Warndreieck raussuchen und was den Kollegen noch so einfällt, um dir die Zeit zu versüßen.
Mal abgesehen davon, kein Polizeibeamter würde Dich das fragen. Die sind nicht blöd, Steilvorlagen für peudocoole Gegensprüche liefern die nicht so ohne weiteres.
Der fragt höchstens, ob Du berauschende Mittel eingenommen hast. Dann darauf eine blöde Antwort bringt Dir höchstens eine eingehendere Kontrolle ein.
Wenn Du ne ausführliche Kontrolle mit allen Schikanen haben willst , dann mach das so !
Als Polizist würd ich Dich kontrollieren bis ins letzte Detail, alles was rechtlich möglich ist, nur so als Spaßantwort auf Deine Spaßfrage. :-))
Aids-Handschuhe??? Hab ich da was verpasst???