Rücksitz ohne Kopfstützen in der Schweiz strafbar?

2 Antworten

Nein, das ist grundsätzlich davon abhängig wann das Auto seine Erstzulassung hatte. Es gilt dies bezüglich immer das Zulassungsrecht des Staates, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde.

Selbst wenn es in der Schweiz eine Nachrüstpflicht für hintere Kopfstützen geben würde, dann braucht ein in Ausland zugelassenes Fahrzeug, das in der Schweiz gefahren wird immer noch keine.

 

So etwas habe ich noch nie gehört?;D
Ich lebe in der Schweiz und habe nie was davon gehört, also würde ich mal sagen das das nicht strafbar ist:)
Wie kommst du den drauf?
Lg